Hallo, zunächst mal würde ich einen schönen Gruß an die FiBu schicken, die ja 2 Jahre lang nicht merkte, dass bei den Lohnverbindlichkeiten Differenzen auftreten 😞 Da ja ohnehin nicht für früher als 01/2019 Nachberechnungen möglich sind und keine Zahlung erfolgte, ließen sich die Beträge eventuell über einen Nettobezug rückerstatten. Nach meinem Geschmack sollte dafür eine neue Lohnart aus dem 9000er-Bereich zur Verfügung gestellt werden und der Sachverhalt mit seinen Hindernissen sauber dokumentiert werden.
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