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Nachtzuschlag und KUG

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letzte Antwort am 18.11.2020 11:55:22 von Astrid_Preuß
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kissmen
Beginner
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Ich bräuchte bitte dringend eine Auskunft. Das Lohnbüro darf mir nichts sagen.

Ich bin mit 20% in Kurzarbeit (8Std. die Woche)

Vom 1-22 September war ich zur Kur und ab 23 habe ich wieder gearbeitet, allerdings keine Kurzarbeit mehr in dem Monat.

Ich arbeite im Dauernachtdienst.Mir wurde jetzt eine abgeänderte Abrechnung geschickt.

Meines Wissens stimmt das nicht, denn die Zuschläge für die Zeit der Kur wurden nicht berücksichtigt.

Kann mir da bitte jemand helfen??

 

abrechnung 1.pngabrechnung 2.png

TN
Fachmann
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Für mich ein wenig schwer nachzuvollziehen, die Abrechnungen scheinen mir weder mit Lohn und Gehalt noch mit Lodas gefertigt zu sein.

 

Wenn Anspruch auf die SNF-Zulagen besteht, müsste für den Kur-Zeitraum die Zuschläge pflichtig abgerechnet werden, das kann ich dem Anhang nicht entnehmen.

J_B
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Die 18 und 12,5 Stunden steuer- und sozialversicherungsfreien Nachtzuschläge in der korrigierten Lohnabrechnung sind wahrscheinlich angefallen als Sie wieder gearbeitet haben? Die Kur begann vor Beginn von Kurzarbeit?

Viele Grüße aus Nürnberg,
Jacqueline
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kissmen
Beginner
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Nachricht 4 von 5
131 Mal angesehen

Hallo,

 

ich hatte schon vor der Kur Kurzarbeit

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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109 Mal angesehen

Hallo,


als DATEV können wir ihnen keine rechtliche Auskunft geben.


Für Fragen zu Ihrer Lohnabrechnung wenden Sie sich am besten erneut an das Lohnbüro bzw. an Ihren Arbeitgeber. Diese sollten Ihnen die Änderung und die Hintergründe hierfür erklären können.


Viele Grüße aus Nürnberg


Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 18.11.2020 11:55:22 von Astrid_Preuß
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