Aus den Lohnarten ist zu schließen, dass die Abrechnung mit dem Programm Lodas durchgeführt wird. Unterschiedlich zu behandelnde Vergütungsarten werden durch unterschiedliche Lohnarten mit ihnen jeweils innewohnenden Lohnarteneigenschaften abgerechnet. Der Sachbezugswert für ein Mittagessen beträgt in 2020 3,40 €. Dieser kann pauschal versteuert werden. Bitte prüfen Sie doch die 3 Spalten rechts neben den Lohnarten. Steht da bei dem Essengeld unter Steuer P oder L? Und bei SV F oder L? Alternativ könnten Sie auch einen Screen des Teils der Abrechnung hier einstellen, der den Teil der Berechnung, Versteuerung und Verbeitragung abbildet. Da ein AT-AG lohnsteuerlich in Deutschland nicht als AG gilt, müssen Sie Ihre Lohnsteuer in AT zahlen. Eigentlich sollte Ihnen der StB eine Bescheinigung über die Summe des steuerpflichtigen Brutto ausstellen und das Lohnkonto beifügen. Beides könnten Sie dann in AT einreichen. Ob nun das Essengeld zum in AT zu versteuernden Brutto gehört oder nicht, kann man leider erst erkennen, wenn man die Lohnartenschlüsselung sieht. Denn meiner Kenntnis nach sind beide Varianten möglich. Aber da das Essengeld einen Sachbezug darstellt, müsste er im Bruttoteil (zur Versteuerung und Verbeitragung) und im Nettobereich als Nettoabzug stehen - es sei denn, Sie leisten zunächst Vorauszahlungen an Lunchit. Es müsste gewährleistet sein, dass Sie nicht einerseits die Sache und andererseits das Geld zusätzlich bekommen.
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