Hallo hschäfer und Community, das ist zwar nicht die erwartete Antwort, aber ein Aspekt, der mich fraglich stimmt: Das BMAS schreibt in seinen FAQs unter Punkt (D) 3. "Sie vermindern nicht das Kurzarbeitergeld, soweit noch ein Entgeltausfall gegeben ist." Ich vermute als Quelle eine nicht veröffentlichte Verfahrensanweisung. Wenn der Zuschuss nun 100% beträgt (in anderen Berechnungsbeispielen wird vom Nettoentgelt ausgegangen), besteht dann ein Entgeltausfall? Oder habe ich einen gedanklichen Knoten? Leider lässt sich der BMAS-Absatz nicht einkopieren, ohne dass die Antwort abstürzt.
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