Hallo, die Aussage der Personalabteilung zu den Überstunden ist korrekt. Lt. Ihren Angaben ist für das gesamte Unternehmen Kurzarbeit beantragt worden. Das bedeutet, dass einzelne Mitarbeiter (so auch Sie, obwohl Sie ja noch voll arbeiten) daher keine Überstunden machen dürfen, da die Agentur für Arbeit sonst die Anordnung der Kurzarbeit insgesamt für Ihre Firma bezweifeln könnte. Zu der Gestaltung der täglichen Arbeitszeit: Hier bin ich anderer Meinung als Ihre Personalabteilung. In Ihrem Arbeitsvertrag haben Sie - wenn ich das richtig verstanden habe - eine flexible Arbeitszeitregelung. Wie Sie die 40 Stunden auf die Woche verteilen ist somit - wenn im Vertrag nichts anderes geregelt ist - egal. Es gibt zwar eine maximale Tagesarbeitszeit von 8 Stunden, die kann aber auch auf bis zu 10 Stunden verlängert werden (§ 3 Arbeitszeitgesetz). Gerade in heutigen Zeiten sollte nicht nur der Arbeitnehmer, sondern auch der Arbeitgeber - vertreten durch Ihre Lohnabteilung - flexibel im Rahmen der Gesetze gestalten können. Gruß
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