Guten Morgen, natürlich können Sie als Arbeitnehmer hier Fragen stellen, ist ja eine offene Community, die nicht nur für DATEV-Benutzer bestimmt ist und ich finde das sehr gut, dass Sie es auch gemacht haben !!! 👍 Erst einmal zu Ihrer Frage: Ohne Ihre Lohnabrechnung und die Überprüfung Ihrer Eingaben auf smart-rechner kann ich nur vermuten, dass die Differenz mit den beiden Feiertagen zusammenhängt. Leider kann ich keine einheitliche Aussage dazu treffen, wie die Feiertage generell abzurechnen sind (voller Lohn / volles KUG / anteilig Lohn und anteilig KUG). Das hängt von zu vielen Faktoren im konkretem Fall ab und wird hier auch von den Praktikern konträr diskutiert. Meine Empfehlung: Ich habe meinen Mandanten gesagt, dass sich die Mitarbeiter gerne an mich wenden können, wenn Unklarheiten in den Lohnabrechnungen - nicht nur zu KUG-Zeiten - bestehen. Wenn der Mandant damit einverstanden ist, gibt er meine Kontaktdaten weiter. Fragen Sie daher mal Ihren Chef, ob Sie sich direkt mit dem Steuerbüro in Verbindung setzen können... Viele Grüße
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