Guten Morgen, wie hätten Sie denn die Erstattung beantragt, wenn keine Kurzarbeit stattgefunden hätte ? Und genau so müssen Sie die Krankheit, die Lohnfortzahlung und deren Erstattung auch jetzt behandeln. Bei vielen Krankenkassen-Mitarbeitern ist es leider noch nicht angekommen, dass die Corona-Kurzarbeit sich nicht nur auf einen vollen Monat, sondern jetzt auch auf einen Zeitraum im Monat beziehen kann. Den Zeitraum der Kurzarbeit legt der Arbeitgeber fest. Ist der Mitarbeiter vor diesem krank, hat er Anspruch auf LFZ und die Krankenkasse hat zu erstatten. Punkt! Lassen Sie sich bitte nicht von der Krankenkasse abweisen und beharren, wenn die nicht zahlen wollen, auf eine schriftliche Stellungnahme. Gruß & viel Erfolg
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