Hallo Herr Voß, da ich mich selber schon enorm über diverse Gesundheitsämter geärgert habe, die in "Wild-West-Manier" Absonderungen verteilt haben und dann, wenn es um die Erstattung ging, versuchten alle Ansprüche von sich zu weisen, möchte ich mal folgenden Denkanstoß in den Raum werfen: 1. Von wem wurde die Abstrichstelle denn geleitet ? Das wird - ohne dass ich mich großartig im Medizinrecht auskenne - doch höchstwahrscheinlich das zuständige Gesundheitsamt gewesen sein... 2. Durfte, wenn 1. zutrifft, dann das Gesundheitsamt überhaupt "krank"-schreiben ??? Auch das halte ich für fraglich, denn meiner Ansicht nach, hätten die nur Absonderungen ausstellen dürfen... 3. Wenn 2. zutrifft, dann sind Ihre Mitarbeiter überhaupt nicht "krank" sondern "abgesondert" vom ersten Tag an und Ihnen steht die Entschädigung zu... Gruß
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