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KUG Berechnung bei Netto-Stundenlohn

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letzte Antwort am 02.06.2020 15:18:57 von Richter2020
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Richter2020
Beginner
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Hallo liebe DATEV-Community,

 

bei der Abrechnung des KUG für Mai habe ich leider einige Probleme.

Eine Mandantin hat mit Ihren Mitarbeitern einen Netto-Stundenlohn vereinbart. Eine Mitarbeiterin sollte im Mai 100h arbeiten - demnach 100 Sollstunden. Die Mitarbeiterin hat im Mai 70,25h gearbeitet.

Also habe ich abgerechnet: 70,25h mit LA 108, sowie 29,75h mit LA 410. Bei einem Nettolohn von EUR 10,00 die Stunde, sollte doch bei KUG 29,75* EUR 10,00= EUR 297,50 * 60% = ca. EUR 178,50 abgerechnet werden, oder nicht?

Leider ist dies nicht der Fall. Hat jemand vielleicht Erfahrung mit einer KUG Abrechnung i.V.m. Netto-Stundenlohn und kann mir sagen, wo mein Denkfehler liegt?

 

Vielen Dank im Voraus!

coester
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
275 Mal angesehen

Hallo,

 

Ihr Denkfehler liegt daran, dass Sie den Nettolohn zu Grunde legen.

 

In der Tabelle der Bundesagentur ( Link ) sehen Sie jedoch, dass das KUG nach dem Bruttoarbeitsentgelt in Bereichen "von - bis" ermittelt wird.

 

Da eine KUG-Berechnung mit Nettolohn immer eine Gleichung mit noch mehr Unbekannten ist, würde

ich diesen Lohn während des Bezugs von KUG auf einen Bruttolohn umstellen.

 

Gruß

 

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Richter2020
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
258 Mal angesehen

Super, vielen lieben Dank! 🙂

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letzte Antwort am 02.06.2020 15:18:57 von Richter2020
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