Hallo liebe DATEV-Community,
bei der Abrechnung des KUG für Mai habe ich leider einige Probleme.
Eine Mandantin hat mit Ihren Mitarbeitern einen Netto-Stundenlohn vereinbart. Eine Mitarbeiterin sollte im Mai 100h arbeiten - demnach 100 Sollstunden. Die Mitarbeiterin hat im Mai 70,25h gearbeitet.
Also habe ich abgerechnet: 70,25h mit LA 108, sowie 29,75h mit LA 410. Bei einem Nettolohn von EUR 10,00 die Stunde, sollte doch bei KUG 29,75* EUR 10,00= EUR 297,50 * 60% = ca. EUR 178,50 abgerechnet werden, oder nicht?
Leider ist dies nicht der Fall. Hat jemand vielleicht Erfahrung mit einer KUG Abrechnung i.V.m. Netto-Stundenlohn und kann mir sagen, wo mein Denkfehler liegt?
Vielen Dank im Voraus!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Ihr Denkfehler liegt daran, dass Sie den Nettolohn zu Grunde legen.
In der Tabelle der Bundesagentur ( Link ) sehen Sie jedoch, dass das KUG nach dem Bruttoarbeitsentgelt in Bereichen "von - bis" ermittelt wird.
Da eine KUG-Berechnung mit Nettolohn immer eine Gleichung mit noch mehr Unbekannten ist, würde
ich diesen Lohn während des Bezugs von KUG auf einen Bruttolohn umstellen.
Gruß
Super, vielen lieben Dank! 🙂