Hallo Zusammen,
die Voraussetzung für die Auszahlung des Boni 1.500,00 ist, dass es zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Und geleistete Zuschüsse zum KUG fallen nicht unter die Steuerbefreiung.
Wie ist es, wenn ich in einem Unternehmen z.B. bei drei Mittarbeitern nur einer KUG bezieht, die anderen beiden Angestellen aber normal abgerechnet werden.
Darf der Arbeitgeber nur einem von den zwei MA (die kein KUG) erhalten 1.500,00 € auszahlen und die anderen bekommen es evtl. irgendwann im laufe des Jahres, evtl. auch gar nicht?
oder muss die Bunuszahlung gleichermaßen an alle Angestellten erfolgen?
Hallo,
die Entscheidung "wann" und "ob" der Bonus ausgezahlt wird trägt allein der Arbeitgeber.
Selbst bei tarifgebundenen Unternehmen habe ich bisher noch nichts gelesen, dass sich die Gewerkschaften hierzu geäußert hätten und evt. Vertragsänderungen in Planung sind.
Gruß