abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Corona Bonus 1500 zum Kurzarbeitergeld

1
letzte Antwort am 13.05.2020 14:34:11 von coester
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Alexandra1
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
388 Mal angesehen

Hallo Zusammen, 

 

die Voraussetzung für die Auszahlung des Boni 1.500,00 ist, dass es zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Und geleistete Zuschüsse zum KUG fallen nicht unter die Steuerbefreiung. 

 

Wie ist es, wenn ich in einem Unternehmen z.B. bei drei Mittarbeitern nur einer KUG bezieht, die anderen beiden Angestellen aber normal abgerechnet werden.

Darf der Arbeitgeber nur einem von den zwei MA (die kein KUG) erhalten 1.500,00 € auszahlen und die anderen bekommen es evtl. irgendwann im laufe des Jahres, evtl. auch gar nicht?  

oder muss die Bunuszahlung gleichermaßen an alle Angestellten erfolgen?

 

 

coester
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
368 Mal angesehen

Hallo,

 

die Entscheidung "wann" und "ob" der Bonus ausgezahlt wird trägt allein der Arbeitgeber.

 

Selbst bei tarifgebundenen Unternehmen habe ich bisher noch nichts gelesen, dass sich die Gewerkschaften hierzu geäußert hätten und evt. Vertragsänderungen in Planung sind.

 

Gruß

 

1
letzte Antwort am 13.05.2020 14:34:11 von coester
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage