Liebe Anne, ja, ich mache das jetzt auch so, dass ich für die tägliche Arbeit bei 8 Stunden Arbeitszeit zwei Mahlzeiten zu 6,80 € ansetze, aber pauschal versteuert, so dass der Arbeitnehmer entlastet ist. Bei einer Lohnsteueraußenprüfung wurde es bemängelt, dass nur mit dem amtlichen Richtwert von 3,40 € gearbeitet wurde. Mein Problem ist, dass diese Verpflichtung nirgends nachzulesen ist und ich daher oft auf Unverständnis bei den Mandanten stoße. Ich würde ihnen das gerne mal schriftlich geben, weil es wohl auch unter den Mitarbeitern zu Unmut führt, da sie das teilweise nicht verstehen. Sie sagen mir jedes Mal, sie würden nichts essen und sogar ihr eigenes Essen mitbringen, dass dies aber das Finanzamt nicht interessiert, können sie gar nicht nachvollziehen.
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