Moien zusammen,
wie kann ich in Lohn und Gehalt eine Abmeldung wegen Systemwechsel durchführen? Der Mandant wechselt den Berater. Die Anleitung zu LODAS funktioniert bei mir leider nicht (ich finde keine "Gruppe Angaben zu DEÜV-Meldungen und Versorgungsbezügen (Zahlstellen-Meldeverfahren) bei Systemwechsel".
Danke und viele Grüße
LV
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo LV,
für die Systemwechselabmeldung gehen Sie auf Mandantenebene auf Abrechnung | Wechsel Entgeltabrechnungssystem | DEÜV | Abmeldung.
Wählen Sie alle Mitarbeiter aus, für die Sie eine Systemwechselabmeldung erstellen möchten und erfassen Sie als neuen Abrechnungsmonat der Abmeldung den Monat, für den Sie letztmalig die Lohnabrechnung durchführen.
Informationen hierzu finden Sie in unserem Dokument 1031774 – DEÜV-Meldungen unter Punkt 2.13.
Viele Grüße aus Nürnberg
Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG
Und nicht den Sondertatbestand Systemwechsel in der BG vergessen!
Hallo,
ich habe auch einen Mandanten, den ich wegen Beraterwechsel abmelden möchte.
Ich habe wie oben beschrieben die Mitarbeiter mit dem Meldegrund 36 abgemeldet und auch bei der BG den Sondertatbestand UV06 hinterlegt. Jetzt lässt mich DATEV aber keinen Monatsabschluss mehr durchführen, weil ja die BG bei den Mitarbeitern nicht mehr hinterlegt ist. Muss ich trotzdem noch das Austrittsdatum erfassen? Dann wird aber eine Lohnsteuerbescheinigung erstellt, was ja eigentlich nicht sein sollte. Die Werte müsste doch dann die neue Stelle in die Vortragswerte eintragen, damit am Jahresende die elektronische Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt wird.
Was habe ich denn falsch gemacht?
LG Julia
Die Frage scheint durch den nachfolgenden Thread erledigt?
Hallo Julia,
ein Austrittsdatum zu erfassen ist in diesem Zusammenhang nicht sinnvoll, da die MitarbeiterInnen weiterhin beschäftigt sind und es sich lediglich um einen Wechsel des Entgeltabrechnungssystems handelt.
Wenn Sie unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften | Registerkarte "Mitgliedschaft" als Ende-Datum den Monat, in dem Sie letztmalig die Lohnabrechnung für den Mandanten durchgeführt haben, erfasst haben, können Sie auch den letzten Monatsabschluss zurücksetzen und erneut durchführen.
Eine Wiederholung der Lohnabrechnung ist nicht erforderlich. Mit dem erneuten Monatsabschluss erhalten Sie einen digitalen (Teil-)Lohnnachweis mit dem Meldegrund UV06, der Ihnen dann unter Mandant | Daten senden zur Übermittlung bereit steht.
Hallo Astrid_Preuß,
ich habe bei LuG unter dem Mitarbeiter --> Zeitraum --> Beschäftigungszeitraum --> Besonderheiten bei Austritt: Austritt wegen organisatorischen Gründen/Betriebsübergang gefunden.
Ich habe ein Einzelunternehmen, dass sich zu einer Gemeinschaftspraxis umformiert hat.
Der Mandant hat eine neue Mandantennr. erhalten und 4 von den 6 MA werden übernommen.
1 wird Partner der Praxis, hier Abmeldung zum 30.06. keine Anmeldung in der GPx.
1 hat einen befristeten AV bis 30.06. und beginnt in der GPx mit neuem Vertrag ihre Weiterbildung. Hier ebenfalls Abmeldung zum 30.06. und in der GPx neue Anmeldung da neuer Vertrag.
Bei den 4 anderen MA kein Austrittsdatum, da sie übernommen werden, ist es sinnvoll dann diese Besonderheit s.o. einzutragen?
Viele Grüße
Jana
Hallo,+
das Feld "Besonderheiten bei Austritt" legt fest, ob für den Mitarbeiter ein Ausscheiden wegen Eintritt in den Ruhestand oder Altersrentenbezug oder ein Austritt wegen organisatorischen Gründen / Betriebsübergang vorliegt. Die Angabe hat keine Auswirkung auf die DEÜV-Meldungserstellung.
Weitere Informationen zum Feld finden Sie im Dokument Beschäftigungszeitraum (im Lohnsystem) (Feldhilfe).
Für die 4 Mitarbeiter, die übernommen werden, kann eine DEÜV-Systemwechselabmeldung (GdA 36) im bisherigen Mandanten und eine DEÜV-Systemwechselanmeldung (GdA 13) im neuen Mandanten (z. B. erste Abrechnung im Monat 07/2025) sinnvoll sein.
Bitte beachten Sie hierbei, dass für eine DEÜV-Systemwechselanmeldung (GdA 13) bei den Mitarbeitern unter Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum im Feld "Eintrittsdatum" das tatsächliche Eintrittsdatum erfasst sein muss. Dieses wird vom ersten Abrechnungsmonat des neuen Mandanten abweichen.
Dies hat zur Folge, dass für die Mitarbeiter die Lohnkonto-Vortragswerte für jeden Monat (z. B. von 01/2025-06/2025) manuell erfasst werden müssen. Wie Sie diese Werte vortragen, ist im Dokument Lohnkontowerte vortragen - Beispiele für Lohn und Gehalt beschrieben.
Alternativ können Sie die Mitarbeiter im Einzelunternehmen austreten und in der Gemeinschaftspraxis neu eintreten lassen. Damit werden die DEÜV-Meldungen mit GdA 30 und 10 erstellt. Die Lohnkonto-Vortragswerte müssen nicht eingetragen werden. Zum Austrittsdatum wird eine Lohnsteuerbescheinigung erstellt.