Hallo Herr Lutz, das mit dem nachträglichen abmelden, wenn er ausgetreten ist, ist mir logisch. Doch was mache ich, wenn der Mandant aufgrund einer Inso einen neuen Abrechner hat, mir nicht mitteilt, dass er eine neue Betriebsnr. hat, der neue Abrechner dann den gleichen Monat mit der neuen Betriebsnr. noch einmal abrechnet und ich den Mitarbeiter zum 31.07. abmelden soll? Setzte ich da den August erst einmal zurück bevor ich über Wechsel Entgeltabrechnungssystem die DEÜV-Abmeldung vornehme! Was muss ich da noch beachten, da ja jetzt doppelt Beiträge gemeldet worden sind! Ich arbeite mit LuG. VG Jana Hoppe
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