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übrstunden

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letzte Antwort am 22.07.2025 12:17:44 von Martina161
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THJaHo
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
138 Mal angesehen

Hallo Community,

 

Ich habe einen Mandanten der selbst die Überstunden führt.

Jetzt verlässt die MA den Mandanten und nimmt die letzten 2 Tage Freizeitausgleich.

Sie ist Lohnempfängerin.

Insgesamt hat Sie 20,5 Überstunden, arbeitet pro Tag 6 Stunden.

Mit welcher Lohnart rechne ich den Freizeitausgleich ab? 

 

Sonnige Grüße

Martina161
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
81 Mal angesehen

Bei Lohnempfänger die zwei Tage normal mit 1 und 1000 im Kalender des

AN einpflegen

 

Die restlichen 8,5 Stunden als Überstunden mit der Lohnart 1100

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letzte Antwort am 22.07.2025 12:17:44 von Martina161
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