Hallo Community,
Ich habe einen Mandanten der selbst die Überstunden führt.
Jetzt verlässt die MA den Mandanten und nimmt die letzten 2 Tage Freizeitausgleich.
Sie ist Lohnempfängerin.
Insgesamt hat Sie 20,5 Überstunden, arbeitet pro Tag 6 Stunden.
Mit welcher Lohnart rechne ich den Freizeitausgleich ab?
Sonnige Grüße
Bei Lohnempfänger die zwei Tage normal mit 1 und 1000 im Kalender des
AN einpflegen
Die restlichen 8,5 Stunden als Überstunden mit der Lohnart 1100