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Nachträgliche Abmeldung nach Abrechnung Folgemonat

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THJaHo
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 1
68 Mal angesehen

Hallo 

 

Ich habe einen Mandanten, der in Inso ist, er hat dadurch einen neuen Abrechner und eine neue Betriebsnr., die mir zur Abrechnung 08/2024 nicht bekannt war.

 

Jetzt hat der neue Abrechner den August mit der neuen Betriebsnr. noch einmal abgerechnet und ich soll nun den Mitarbeiter zum 31.07. abmelden?

 

Setzte ich da den August erst einmal zurück bevor ich über Wechsel Entgeltabrechnungssystem die DEÜV-Abmeldung vornehme! Was muss ich da noch beachten, da ja jetzt doppelt Beiträge gemeldet worden sind!

Ich arbeite mit LuG.


VG Jana Hoppe

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