DAs ist mir schon klar Herr Hagena. Aber mal ehrlich wer liest in den Antragsformularen das Kleingedruckte ? Ich frage mich da schon eher ob das nicht auch eine möglilche Irreführung ist. Das ist leider bei Versicherungen ( AGB , Haftungsausschlüsse usw.) leider auch so. Das sich die N-Bank da rechtlich abgesichert hat, ist klar. Ob das sinnvoll ist ist eine andere Frage und die Hilfen wurden avisiert damit die Betriebe überleben und zur Transparenz hätte für mich dann schon dazugehört, dass m an von Anfang gesagt hätte, kann sein das zurückbezahlt werden muss und die Empfänger werden veröffentlicht. Aber warum macht das dann die N Bank und die LBank in Ba-Wü nicht ? Also scheint es doch so zu sein, und dass hatte ich auch nachgelesen , dass es zwar auf der Beihilfeseite der EU veröffentlicht werden muss aber offensichtlich nicht in einem freien Portal wie von der N Bank geschehen ? Bzgl. DSGVO aus meiner Sicht scheren sich weder Anwälte noch Notare darum, hier bekomme ich regelmäßig Vertragsentwürfe unverschlüsselt als pdf Anhang und ich habe vorher nirgends zugestimmt das dem so sein soll. Da komme ich mir dann schon manchmal komisch vor, das ich mir Argusaugen darauf achte das die DSGVO eingehalten wird.
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