@bodensee schrieb: Noch eine Ergänzung: An wen, wenn nicht an den eigenen Steuerberater sollen sich denn die Mandanten wenden, wenn sie von niemandem vernünftige Antwort bekommen, ausser Nachrichten Bundespressekonferenz und sonstige Verlautbarungen. Der Teufel steckt halt wie so oft im Detail. ... Das die Bürokratien genauso überfordert sind, ist doch kein Wunder. Die Server der N-Bank brachen letzte Woche Mittwoch bis Freitag zusammen, weil sie so einen Ansturm noch nie erlebet hatten. Dto. jetzt Berlin. In NRW geht das Bewilligungsverfahren ruckzuck. In Ba-Wü , Hessen Bayern gibt es Nachfragen, weil dort jetzt gefordert wird, dass im Textfeld des Antrag die Liquiditätsunterdeckung genau beziffert werden bzw. die Berechnungsgrundlagen mitgeteilt werden sollen. Stand bis Montag nichts in den FAQ|s, seit heute schon. Am Freitag hatte ich an einem Webinar der Stbkammer N|sachsen teilgenommen. Viele der Teilnehmer (ca 1.300 Kollegen/Innen) hatten die gleichen Fragen, die konnten aber nicht beantwortet werden. Daher Unsicherheit beim Ausfüllen, Unsicherheit beim Mandanten, weil auf der anderen Seite die strafrechtliche Konsequenzen des Subventionsbetrugs massiv betont wurde. Ich denke, in dieser speziellen Situation sind wir alle gefordert, den Mandanten so gut es halt geht zu helfen, auf das möglichst viele davon überleben. Die Folgeschäden werden immens werden und ich befürchte, zeitlich verzögert uns selbst auch treffen. 1. Nachrichtensendungen, Bundespressekonferenz und vernünftige Antworten? Ich glaube, da erwarten Sie zuviel. Unsere Elite kann zwar in der Ignoranz von Ausführungsdetails dem Mini-Trump von den Inseln nicht das Wasser reichen, aber manchmal sollte der Abstand doch etwas größer sein. Erfahrungen wie die von Herrn Kahl wären für einen verständigen Menschen ja keineswegs überraschend gekommen. Also erwartet man entweder eine funktionierende Lösung oder weniger vollmundige Versprechen. 2. Zur strafrechtlichen Relevanz stellt sich zunächst die Frage, inwieweit ein durchschnittlicher Mandant in der Lage wäre, diese Zahlen mit der geforderten Präzision zu liefern. Es kann zum einen nicht sein, daß die Bewilligung des Zuschusses an einen Kleinstunternehmer daran scheitert, daß seine "zwei Spieße", Einnahme-Überschuß-Rechnung genannt, diese nicht hergeben und man schon daraus, wenn er den Antrag in seiner Not trotzdem absendet, just in dem Moment des letzten Mausklicks auf den für den Betrugstatbestand nötigen Vorsatz schlußfolgern kann. So ein Verfahren ist alles andere als ein Selbstläufer. Zum anderen spielen bei der Strafverfolgung ebenso wie bei den Betriebsprüfungen "weiche Faktoren" keine untergeordnete Rolle. Ich muß da nicht viel Worte machen, Sie können sich das hier (Quelle: mdr exakt, Die Story) https://www.youtube.com/watch?v=Nk8Fot4DQmo selber anschauen (Vorsicht: schwer verdaulich). Und als ob diese Aussagen nicht schon genügen würden, sollen anläßlich der derzeitigen Krise auch noch die Fristen gestreckt werden, die man Beschuldigte in U-Haft halten darf. Die Strafkammern werden also, wenn die Welle vorbei ist, in den liegen gebliebenen Fällen erst recht absaufen. Jetzt soll man mir bitte erklären, wie dann noch Tausende Leute mit Verfahren überzogen werden sollen, deren Ausgang schon von vornherein alles andere als in Stein gemeißelt ist, weil sich von etwaigen Zeugen keiner mehr an irgendwas erinnern kann und bei denen, wenn es denn überhaupt zu einer Verurteilung käme, Strafnachlässe wegen überlanger Verfahrensdauern unvermeidlich wären (ob man in dieser Lage einen Strafbefehl akzeptiert, muß jeder für sich selbst entscheiden). 3. Daß Dienstlleister mit leiden werden, wenn ihnen die Kundschaft vor die Hunde geht, ist eine Binse.
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