Hallo Elke Lux, aufgrund der Unterbrechung des Mitarbeiters, kann die Leasingrate nicht mehr über die Brutto-/Nettoabrechnung einbehalten werden. Die Abführung der Rate ist daher außerhalb der Abrechnung zwischen Unternehmen und Leasingfirma vorzunehmen. Wird ein Firmenrad dem Mitarbeiter auch zur privaten Nutzung überlassen, dann sind bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils stets die vollen Monatsbeträge anzusetzen, ohne Rücksicht darauf, wie oft der Arbeitnehmer das Firmenrad in dem betreffenden Monat zu reinen Privatfahrten bzw. zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt hat. Die Abrechnung eines geldwerten Vorteils für das Firmenrad für einen Abrechnungsmonat darf also nur dann unterbleiben, wenn das Firmenrad dem Mitarbeiter nachweislich nicht zur Verfügung steht. Um die Abrechnung des geldwerten Vorteils für einen vollen Monat zu unterbinden, ist beim Mitarbeiter in Lohn und Gehalt unter Stammdaten | Besonderheiten | Firmenrad das Kontrollkästchen "Abrechnung der Privatnutzung" mit dem entsprechenden Gültig ab Datum zu deaktivieren. Da in einem vollen Ausfallmonat kein Gehalt abgerechnet wird, kann auch die Gehaltsumwandlung nicht abgebildet werden und ist ebenfalls unter Stamdmaten | Besonderheiten | Firmenrad mit neuem Gültig ab Datum auf 0,00 € zu setzen. Sobald der Mitarbeiter das Firmenrad wieder nutzt, ist das Kontrollkästichen für die "Abrechnung der Privatnutzung" wieder zu aktivieren und der Betrag der Gehaltumwandlung zum jeweiligen Zuordnungsmonat erneut zu erfassen. Viele Grüße aus Nürnberg Darlene Pfahler Personalwirtschaft DATEV eG
... Mehr anzeigen