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Abrechnung Gehaltsumwandlung Firmenrad bei Krankengeldbezug

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letzte Antwort am 09.08.2023 11:45:31 von haag
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lux
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Nachricht 1 von 6
7904 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich habe einen Kollegen mit einer Gehaltsumwandlung für ein Firmenrad. Der Kollege bezieht ab diesen Monat Krankengeld. Die Leasingrate wird von unserer Firmen-Versicherung übernommen. 

Wie rechne ich diesen Sachstand korrekt ab? 

 

Liebe Grüße

Elke Lux

DATEV-Mitarbeiter
Darlene_Pfahler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 6
7861 Mal angesehen

Hallo Elke Lux,


aufgrund der Unterbrechung des Mitarbeiters, kann die Leasingrate nicht mehr über die Brutto-/Nettoabrechnung einbehalten werden.


Die Abführung der Rate ist daher außerhalb der Abrechnung zwischen Unternehmen und Leasingfirma vorzunehmen.


Wird ein Firmenrad dem Mitarbeiter auch zur privaten Nutzung überlassen, dann sind bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils stets die vollen Monatsbeträge anzusetzen, ohne Rücksicht darauf, wie oft der Arbeitnehmer das Firmenrad in dem betreffenden Monat zu reinen Privatfahrten bzw. zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt hat.


Die Abrechnung eines geldwerten Vorteils für das Firmenrad für einen Abrechnungsmonat darf also nur dann unterbleiben, wenn das Firmenrad dem Mitarbeiter nachweislich nicht  zur Verfügung steht.


Um die Abrechnung des geldwerten Vorteils für einen vollen Monat zu unterbinden, ist beim Mitarbeiter in Lohn und Gehalt unter Stammdaten | Besonderheiten | Firmenrad das Kontrollkästchen "Abrechnung der Privatnutzung" mit dem entsprechenden Gültig ab Datum zu deaktivieren.


Da in einem vollen Ausfallmonat kein Gehalt abgerechnet wird, kann auch die Gehaltsumwandlung nicht abgebildet werden und ist ebenfalls unter Stamdmaten | Besonderheiten | Firmenrad mit neuem Gültig ab Datum auf 0,00 € zu setzen.


Sobald der Mitarbeiter das Firmenrad wieder nutzt, ist das Kontrollkästichen für die "Abrechnung der Privatnutzung" wieder zu aktivieren und der Betrag der Gehaltumwandlung zum jeweiligen Zuordnungsmonat erneut zu erfassen.


Viele Grüße aus Nürnberg


Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Darlene Pfahler
Personalwirtschaft | DATEV eG
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haag
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Nachricht 3 von 6
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Hallo Frau Pfahler,

 

wir haben einen ähnlichen Fall, allerdings ist ja bei Elternzeit nicht abzusehen, ob und wann die Mitarbeiterin  wieder arbeitet.

Wir rechnen Firmenradleasing in Lohn und Gehalt Comfort über die LA 2022 (Überlassung Firmenfahrrad) als Gehaltsverzicht und mit der LA 2411 (1% Regelung) ab. Die Mitarbeiterin wird ab Mitte Dezember ´21 in Mutterschutz und anschließend in Elternzeit gehen. Das Fahrrad möchte sie in Absprache mit dem AG weiterhin nutzen.

Nun stellt sich mir die Frage, wie hier ein geldwerter Vorteil berechnet wird und wie ich dies dann abrechne, wenn keine lfd. Gehaltsleistungen ausbezahlt werden...

 

Oder liege ich da falsch mit meinen Gedanken?

 

Viele Grüße 

 

Ilona Haag

IDS Imaging Development Systems GmbH

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 6
7124 Mal angesehen

 Hallo, 


um den geldwerten Vorteil in ihrem beschriebenen Sachverhalt abrechnen zu können, ist der Unterbrechungsgrund  "EZ" im Kalender nicht zu erfassen.


Mit der Leasingrate, die mit der Lohnart 2022 - Kürzung Kind krank gebucht wird, ist analog wie von  @Darlene_Pfahler beschrieben zu verfahren. Da kein Entgelt anfällt ist die Leasingrate privat zu zahlen. 

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lallinger
Beginner
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Nachricht 5 von 6
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Hallo Frau Pfahler,

 

Der Beitrag ist zwar schon etwas her, aber jetzt habe ich den gleichen Fall, dass ein MA ein Jobrad mit Gehaltsumwandlung besitzt und nun Krankengeld bezieht.

Es ist so, dass er das Rad weiterhin privat nutzt.

Gehaltsumwandlung stell ich ein aber was mache ich mit dem geldwerten Vorteil??? Muss ich das abrechnen?? Es ist ja dann eine "Null'' Lohnabrechnung. Oder gibt es überhaupt eine Lohnabrechnung??

 

Vielen Dank schon mal für die Hilfe!

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haag
Einsteiger
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Nachricht 6 von 6
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Hallo,

 

wenn im Monat des LFZ-Ende noch Gehalt bezahlt wird, könnte der Betrag für das Firmenrad evtl. berücksichtigt werden. Sobald jedoch keine Bezüge mehr bezahlt werden, könnte man es im Folgemonat (bei Wiederaufnahme der Tätigkeit) doppelt berechnen. Bei langfristigem Ausfall gibt es die Möglichkeit, dass der MA den Nettobetrag dem AG überweist. Weitere Möglichkeiten wie z.B. Rückgabe des Rades, Übertragung auf einen Kollegen/in sollten vorab mit der Leasinggeber abgesprochen werden, bzw. könnte bei diesen "Störfällen" hier schon was vereinbart sein?

Ich hoffe, ich konnte etwas weiter helfen?!

 

Grüße

I. Haag

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letzte Antwort am 09.08.2023 11:45:31 von haag
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