die neue Funktion "Bestand schützen/freigeben" ist optional nutzbar; ein geschützter Bestand kann auch wieder freigegeben werden, um dann Änderungen vornehmen zu können. Ein geschützter Bestand kann aufgerufen und alle Erfassungsformulare, Berechnungslisten etc. angesehen werden. Diese neue Funktion "Bestand schützen/freigeben" sehen wir als ersten Schritt in Richtung Versionierung, die noch folgen wird. ...Die neue Funktion wurde (in einem Benutzerlabor) und wird (im Rahmen einer Pilotphase) verprobt - als "Unfug" wurde diese Funktion von niemandem bezeichnet 😉 Hallo Herr Stolz, Danke für Ihre Rückmeldung. Leider kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, welchen Beitrag diese komische Funktion "Bestand schützen/freigeben" auf dem Weg zur Versionierung leisten soll. Das ist doch nur eine Spielerei: Schützen/Freigeben/Ändern/Schützen/Änderung nicht mehr wiederfinden... Das hilft doch nur bei versehentlichen Änderungen, wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass es häufiger vorkommt, dass jemand versehentlich einen schon übermittelten Datenbestand ändert. in 99,99% der Fälle ist das Absicht, weil Änderungen gegenüber den ursprünglichen Eingaben erforderlich sind. Da das Thema schon so alt ist (z.B.) nachträgliche Änderungen in den Steuerprogrammen vom 30.11.2010 (es gibt irgendwo noch ältere): Sehr geehrter Newsgroup-Teilnehmer, als Ausbaustufe der Steuerprogramme wäre eine Versionierung von Datenbeständen denkbar. Damit würde die Möglichkeit geschaffen, einen zweiten oder ggf. mehrere - Datensätze zu einem Steuerfall zu führen und vor Veränderungen zu schützen. Das Thema bzw. dieser Wunsch befindet sich noch in der Voruntersuchung. Demnach kann noch keine Ausage darüber getroffen werden ob und ggf. wann eine Realisierung erfolgt. Mit freundlichen Grüßen, Alexander Stolz empfinde ich die Aussage der Datev sechs Jahre später: "als ersten Schritt in Richtung Versionierung, die noch folgen wird" schwer verdaulich. Schöne Grüße Willi Müller
... Mehr anzeigen