Gute Frage, ob die Zahlung von KUG aufgrund der erteilten Genehmigung erfolgen kann und nur rechtmäßig ist, wenn auch das KUG erstattet wird oder, ob im Falle der Ablehnung der Erstattung, die Rechtmäßigkeit des KUG entfällt und das Gehalt anstelle des KUG nachberechnet werden muss (obwohl die Zahlung im Gewährungszeitraum liegt). Rein vom Bauchgefühl würde ich meinen, dass der AG nur "Zahlstelle" des KUG ist und Gehalt zahlen muss, wenn die Voraussetzungen für die Erstattung nicht erfüllt sind. Dass die Prüfpflicht an den AG abgegeben wurde, entspricht meiner Meinung nach auch den gegenseitigen Interesse des Arbeitgebers und des Staates, die Beschäftigungsverhältnisse fortzuführen und sozial zu sichern.
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