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Großbuchstabe M in der Lohnsteuerbescheinigung

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letzte Antwort am 11.12.2019 10:44:13 von emateiu
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emateiu
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Guten Morgen,

 

bezüglich der Bescheinigung der Buchstabe M in der LoSt Bescheinigung hätte ich eine Frage und zwar:

 

die Mitarbeiter meines Mandanten (Pizzeria) erhalten ein Mittagessen in der Pizzeria wo sie gestellt und das wird mit dem amtlichen  Sachbezugswert auf der Lohnabrechnung erfasst.

 

Kommt hier die Großbuchstabe M ins Spiel? Muss ich diesbezüglich was unternehmen ? Oder das ist nur  während einer beruflichen Auswärtstätigkeit und im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung.

 

Für eine Rückmeldung bin ich sehr sehr dankbar .

t_r_
Allwissender
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Nachricht 2 von 4
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Guten Morgen,

 

meiner Ansicht ist hier kein Großbuchstabe "M" einzutragen, da nach diesen Regelungen § 41b Abs. 1 S. 2 Nr. 8 EStG i.V.m. § 8 Abs. 2 S. 8 EStG nur Auswärtstätigkeiten/doppelte Haushaltsführung die Kennzeichnung vorsehen.

 

Viele Grüße

T. Reich

eddy2410
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 4
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Ja, meinem Verständnis nach auch nur bei Auswärtstätigkeiten/doppelter Haushaltsführung.

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emateiu
Beginner
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Lieben Dank!!!

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letzte Antwort am 11.12.2019 10:44:13 von emateiu
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