abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Firmenfahrzeug Zuzahlung

4
letzte Antwort am 15.12.2023 12:43:05 von rschoepe
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
KBerg1
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 5
197 Mal angesehen

Hallo zusammen,

ich benötige ebenfalls Hilfe für die Zuzahlung für einen Firmenwagen.

BLiP; 50.000 €

Km Whg./ Arbeit 3

Zuzahlung AN pauschal: 100 €

KBerg1_0-1702552832367.png

KBerg1_1-1702552962186.png

 

Ist dies so korrekt? Insbesondere der Nettoabzug irritiert mich, da hier die vollen 545 € abgezogen werden und nicht nur 445 €

 

Zweite Abrechnungsvariante:

KBerg1_2-1702553016806.pngKBerg1_3-1702553051031.png

 

Kann mir bitte jemand helfe, welche von beiden Varianten korrekt ist? Stehe grade völlig auf dem Schlauch?

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 5
186 Mal angesehen

Dort ist keine Lösung zu finden?

 

cro_1-1702554360996.png

 

 

0 Kudos
sokrates
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 5
167 Mal angesehen

Erfassen Sie den Folge Netto-Abzug/Netto-Bezug direkt in der LA 881.

 

Vielleicht hilft auch weiter das Dokument  DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 5303259  unter Punkt 3.8ff weiter.

 

LG

Anne Koch

0 Kudos
eddy2410
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 5
101 Mal angesehen

Hallo,

 

rein rechnerisch ist Bsp. 1 richtig.

 

Obwohl ich die Darstellung in Bsp. 2 bevorzuge. Aus irgendeinem Grund wird die Zuzahlung aber als positiver Betrag ausgegeben und der geldwerte Vorteil nicht reduziert.

 

Im Nettobereich sollte in Bsp. 2 die Darstellung wie folgt sein:

 

 

Netto

3.015,86 EUR

Zuzahlung-100,00 EUR
gV PKW-445,00 EUR
Auszahlung2.470,86 EUR

 

0 Kudos
rschoepe
Fachmann
Offline Online
Nachricht 5 von 5
84 Mal angesehen

@eddy2410  schrieb:

Aus irgendeinem Grund wird die Zuzahlung aber als positiver Betrag ausgegeben und der geldwerte Vorteil nicht reduziert.


Weil es zwei verschiedene Netto-Be-/Abzüge sind. Wenn die beiden verrechnet werden sollen, muss auch bei der Zuzahlung 9065 (nicht 9047) als Netto-Abzug angegeben werden.

0 Kudos
4
letzte Antwort am 15.12.2023 12:43:05 von rschoepe
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage