Vielen Dank für Ihre Antwort!
Ja, das ist ein Arbeitszeitkonto, allerdings kein normales Kurzzeitkonto, das nach 12 Monaten ausgeglichen sein muss, sondern ein Langzeitkonto.
Allerdings hat sich die Frage eigentlich schon geklärt, da der Mdt. das Langzeitkonto als Wertguthaben führt. ein bestimmter Anteil des Gehaltes wird dabei in ein Wertguthabenkonto überführt (wie Entgeltumwandlung bei bAV).
Der Mandant hat nur leider keine Zeiterfassung für seine Mitarbeiter/innen, die ausweist wieviele Überstunden angefallen.
Da das alles Gehaltsempfänger sind, stellt sich mit die Frage, ob man die Arbeitszeiten (Soll und Ist) mit Lodas auch für Gehaltsempfänger erfassen und verwalten kann?
Beste Grüße
Eddy
Hallo Eeddy2410 🙂
Ich hätte da eine Frage.. nach welchem Vorgehen rechnen Sie die Umwandlung in das Wertguthabenkonto ab?
Wir werden dies auch einführen und ich habe mir gedacht es über den Reiter Betriebliche Altersvorsorge zu erfassen, bin mir aber nicht sicher, da es ja keine Entgeltumwandlung in diesem Sinne ist.
Vielen Dank vorab.
Hallo 🙂
das Lexinform-Dokument zum Thema Wertguthaben hilft hier gut weiter.
Die Idee, bAV-Lohnarten zu nutzen ist zwar gut, da die Lohnarten ähnlich funktionieren, dennoch gibt es da einige Schwachstellen:
1. Die SV-Luft wird nicht gebildet
2. Die Auswertung 97 wird nur erstellt, wenn man die WGH-Lohnarten von Lodas nutzt (368, etc.). Die ist äußerst hilfreich, um die Entwicklug des Wertguthabens nachzuvollziehen.
Ansonsten handelt es sich natürlich um eine Entgeltumwandlung 😉
Beste Grüße