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Firmenwagen: Zuzahlung und Gehaltsumwandlung

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letzte Antwort am 04.05.2021 14:41:03 von OLJA
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SJ_2020
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Nachricht 1 von 7
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Hallo liebe Community,

 

mal wieder eine Verständnisfrage bei der Firmenwagenberechnung / geldwerter Vorteil:

 

Kann eine Zuzahlung ( Übernahme Leasingrate ) sowie ein Gehaltsverzicht gleichzeitig bei einem Mitarbeiter erfolgen? Hier kam ein Mandant auf mich zu . . . Habe Zweifel, ob dies legitim ist . . . Handelt es sich hierbei dann nicht um eine unzulässige Steuerersparnis?

 

Vorab vielen Dank für Mitteilung Eures / Ihres Fachwissens.

 

Viele Grüße

SJ

 

 

eddy2410
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Nachricht 2 von 7
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Hallo,

 

man muss das trennen:

 

- der geldwerte Vorteil ist separat anzusetzen (1 % oder Fahrtenbuch).

- eine eventuelle Zuzahlung reduziert den geldwerten Vorteil (und ist im Grunde eine Entgeltumwandlung, da sie auch vom netto abgezogen wird).

 

Falls die Parteien - aus welchem Grund auch immer - einen Gehaltsverzicht vereinbaren, um die Leasingraten zu finanzieren, hat das mit obiger Materie nichts zu tun und erfolgt zusätzlich.

 

Wenn man jetzt aber einen Gehaltsverzicht und eine Zuzahlung vereinbart, zahlt die/der AN gefühlt doppelt.

 

Die Finanzierung der Leasingrate kann ganz oder teilweise durch eine Zuzahlung der/des AN erfolgen. Dann muss man nicht viel mehr tun und ein Gehaltsverzicht, der unbedingt vereinbart werden muss, scheidet im Grunde aus.

 

VG

 

 

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SJ_2020
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Nachricht 3 von 7
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Hallo nochmal,

 

vielen Dank für die Erläuterung.

 

Der Mandant hat vereinbart, dass der MA die Leasingrate zu 100% selbst übernimmt --> also wird dies in Form von Zuzahlung geregelt.

 

Zusätzlich wollte er das Gehalt um die 1% Berechnung reduzieren.

 

S. beigefügte Screenshots. Im Netto wird die Leasingrate in Höhe von € 383,21 abgezogen.

 

Ich bin der Meinung, dass dies zu einer unzulässigen Steuerersparnis führt. Wie sehen Sie das? Irgendwie bin ich zwischenzeitlich verbohrt in dieser Sache und bring momentan keine Klarheit in meine Gedanken . . .

 

Vorab vielen Dank für nochmaligen Erfahrungswerte.

 

Viele Grüße und hoffentlich erholsames Wochenende.

SJ

 

SJ_2020
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 7
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In diesem Beispiel wäre ja dann doppelter Abzug der Fall ! !

 

Somit unzulässige Steuerersparnis . . . Die Mandanten haben teilweise exotische Vorstellungen.

 

 

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eddy2410
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 7
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Doch, doch, das geht schon. Es kommt nicht zu einer unzulässigen Steuerersparnis, wenn das Gehalt um den geldwerten Vorteil gekürzt wird, solange das vertraglich vereinbart ist.

 

Aber normalerweise bekommt man das on top und nicht als "Gehaltsersatz".

 

Da gibt es auch einen Artikel von Haufe zu, aber ich bin mir nicht sicher, ob man den hier verlinken dar...

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SJ_2020
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 7
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Hallo nochmal,

 

Vielen Dank für Antwort zur fortgeschrittenen Stunde.

 

Ja man darf es als Gehaltsverzicht umsetzen. Vielen Dank auch für den Hinweis bzgl vertraglicher Vereinbarung. 

 

Aber zusätzlich noch die Leasingrate in Form einer Zuzahlung übernehmen die zu einer weiteren Steuerersparnis führt??

Wäre das ok?

 

In dem geschilderten Beispiel. 

Ursprüngliches Steuerbrutto € 4.300. ( Gehalt € 3.500 + Prämie € 800 ).

 

Wenn jetzt Gehaltsverzicht um die Höhe des geldwerten Vorteils in Höhe von € 375,06 erfolgt (ergibt Gehalt = € 3.124,94 an Stelle Gehalt in Höhe von € 3.500) und noch Übernahme der Leasingrate ergibt das ein Steuerbrutto in Höhe von € 3.924,94.

 

Im Netto wird dann noch Leasingrate in Höhe von € 383,21 in Abzug gebracht. 

 

Wäre dies steuerlich ok? Hatte eine solche Konstellation ehrlich gesagt noch nicht....Bin sehr gespannt auf weitere Reaktion 😀

 

Viele Grüße und ich hoffe ich konnte es gut erläutern.

 

SJ

 

 

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OLJA
Einsteiger
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Nachricht 7 von 7
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Hallo SJ,

 

ich denke, dass dies möglich ist und wird so auch bei Diensträdern angewandt (vgl. z.B. Business-Bike oder JobRad). Die Anwendung einer Gehaltsumwandlung zugunsten eines PKW, ist meines Erachtens das Selbe.

 

Gruß

 

OLJA

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letzte Antwort am 04.05.2021 14:41:03 von OLJA
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