Hallo zusammen,
nachdem die Agentur für Arbeit mir gegenüber die Ansicht vertreten hat, dass Urlaub auch während Kurzarbeit aufgebaut wird, kommt das LAG Düsseldorf nun zu einer anderen Ansicht.
Die Revision ist sehr wahrscheinlich, aber das LAG Düsseldorf vertritt hier die Ansicht, dass der AG den Urlaubsanspruch des AN während Kurzarbeit kürzen kann:
https://www.datev-magazin.de/praxis/arbeit-soziales/urteil-mit-signalwirkung-52996
Ich bin gespannt, ob es dabei bleibt oder im Falle einer Revision das BAG zu einer anderen Ansicht kommt.
Die Entscheidung kommt zwar reichlich spät und wäre vor einem Jahr schon wichtig gewesen, aber immerhin könnte sich das auf aktuelle Streitigkeiten auswirken.
Grüße
Eddy
Hallo,
arbeitsrechtlich darf man kürzen, aber das Arbeitsamt wird wohl was dagegen haben, diese Tage dadurch im Endeffekt über KUG finanziert zu haben. Urlaubslohnfortzahlung ist nun mal Arbeitgebersache.
Naja, wie im Artikel beschrieben ist es sehr strittig, ob dem AG ein solches Recht zusteht.
ok, hätte "vielleicht" schreiben sollen (gedacht hatte ich es...)