Hallo Carsten, Ich hatte den gleichen Fall. Das reine Bruttogehalt bei Mandant 1 lag unter der BBG RV, mit PKW und sonstigen Zulagen war ich bei Mandant 1 auch schon alleine über der BBG RV. Ich habe die von der Datev vorgeschlagene Lösung genutzt in beiden Mandanten die BBG + das Entgelt aus der zweiten Beschäftigung zu erfassen. In meinem Fall also für die KV :4350,00 + 800,00 = 5.150,00 und für die RV 6.350,00 + 800,00=7.150,00 Ich hatte mir parallel eine eigene Vorlage gebastelt um die Berechnung von Lodas nachvollziehen zu können, in der ich das jeweilige Brutto (respektive bei Mandant 1 die BBG) ins Verhältnis zum Gesamten sv-pflichtigen Entgelt setzte. Und mit den oben beschriebenen Eingaben stimmt bei mir jetzt alles. In Ihrem Fall würde ich also 5.200,00 bei der KV und 7.200,00 in der RV erfassen. Dann sollte alles glatt gehen. Mit freundlichem Gruß K. Baers
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