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Lodas - Fehlerhinweise EEL - jetzt Austritt des AN durch Tod

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letzte Antwort am 04.12.2018 08:13:14 von Kristin_Frohmeyer
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karin-baers
Einsteiger
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Hallo zusammen,

mich treiben die Fehlermeldungen bei der Erstellung der EEL - Meldungen bisweilen an den Rand des Wahnsinns.

Aktuell habe ich den Fall, das ein Arbeitnehmer nach 6 Wochen LFZ im Krankengeld-Bezug seit dem 17.04.2017 war.  Nach etlichen Korrekturen habe ich es dann geschafft für den April die EEL für Krankengeld erstellt zu bekommen und in dem Fehlerprotokoll zu dieser auch keine Fehler die EEL betreffend mehr zu haben.

Jetzt ist der Arbeitnehmer zum 15.05.17 verstorben. Ich habe im Bearbeitungsmonat Mai 2017 das Ende der Unterbrechung Krankengeld zum 15.05.17, den Austritt zum 15.05. und das Todesdatum 15.05.17 erfasst.

Jetzt bekomme ich mit der Erstabrechnung Mai ein Fehlerprotokoll mit Gültig für den Monat 04/17, dass das Austrittsdatum fehlt oder fehlerhaft sei und die Daten zu Kündigung/Entlassung fehlten und somit die EEL nicht erstellt und übermittelt werden könnte! Ich habe für den April aber gar kein Austrittsdatum erfasst! Mit der Mai-Abrechnung muss allerdings aus anderen Gründen nochmal eine Nachberechnung für den April erstellt werden.

Hat jemand eine Idee, wo ich noch etwas erfassen muss, oder falsch gemacht habe? Ich kann ja schlecht eintragen, das der Arbeitnehmer gekündigt wurde!

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Freundliche Grüße vom Niederrhein,

K. Baers

björn
Experte
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Nachricht 2 von 7
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Hallo Frau Baers,

diesen Fehler haben wir auch ab und zu in einem anderen Zusammenhang. Wenn Sie die entsprechenden Register unter Kündigung/Entlassung ausfüllen geht der Fehler weg.

Allerdings weiß ich nicht ob es in den Registern auch bei Todesfall eine entsprechenden Eintrag gibt.

Gruß

Björn Niggemann

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t_r_
Allwissender
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Hallo Frau Baers,

Ihnen kann besser geholfen werden, wenn Sie das Lohnprogramm angeben. Sinnvoll ist die Ergänzung in der Überschrift. Sie können das auch noch nachträglich vornehmen, in dem Sie auf der rechten Seite über "Bearbeiten" die Überschrift ändern.

Viele Grüße

T. Reich

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 7
491 Mal angesehen

Hallo Frau Baers,

die Angaben zur Kündigung/Entlassung sind auch bei Tod des Arbeitnehmers erforderlich. Dadurch, dass die Unterbrechung mit dem "Austritt/Tod" endet, müssen diese erfasst werden. Hintergrund ist, dass die Datensatzbeschreibung bei einem Austrittsdatum des Arbeitnehmers diese Angaben verlangt.

Als Kündigungsgrund können Sie in diesem Fall "kraft Gesetzes oder Tarifvertrag" auswählen.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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karin-baers
Einsteiger
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Nachricht 5 von 7
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Hallo Frau Schauer,

danke für die Antwort.

Ich empfinde es allerdings als sehr seltsam, das man bei dem Tod des Arbeitnehmers, alle Daten zur Kündigung, etwaigen Ansprüchen aus Arbeitsschutzklagen etc. ausfüllen muss! Hier wäre eine Nachbesserung des Programms erforderlich, die sämtliche Fehler zu Kündigung und Entlassung sofort abschaltet, wenn das Todesdatum unter den Personaldaten/Beschäftigung/Zeiträume erfasst wurde.

Ansonsten frage ich mich, wozu das Todesdatum überhaupt erfasst werden muss, wenn ansonsten doch alles wie eine normale Kündigung zu behandeln ist??

Mit freundlichem Gruß,

K. Baers

yvonneyildiz
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 7
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Hallo Fau Schauer,

wo kann man dieses nachlesen?

Wir haben hier auch gerade aktuell einen Fall.

Und bei uns wurde der Meldedrund 30 übermittelt.

Damit der Meldegrund 49 angegeben wird, gebe ich jetzt noch

die Daten zur Kündigung/Entlassung an .... teilweise schwer,

da fast keine Angabe zum Tod eines Mitarbeiter zutrifft und

man eigentlich die "Unwahrheit" erfassen muss

Grüße Yildiz

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 7 von 7
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Hallo Frau Yildiz,


Wenn Sie eine EEL-Beischeinigung benötigen, finden Sie die Lösung hierzu in der Dok.-Nr. 1021811 - Entgeltersatzleistungen (EEL) unter Punkt 2.8 EEL -Bescheinigung bei Austritt des Arbeitnehmers erstellen.

Zur DEÜV finden Sie Ihre Antwort in diesem Beitrag.

Beste Grüße


Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 04.12.2018 08:13:14 von Kristin_Frohmeyer
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