Guten Tag Herr Burkhart, die Antwort habe ich Ihnen wie in Ihrem Beitrag in drei Abschnitte unterteilt. 1. Steuerkonto online Die Berechtigung zur Steuerkontoabfrage kann über das "neuere" System der Vollmachtsdatenbank (VDB) sowie über das "alte" landesspezifische System mit Hilfe von elektronischen Registrierungsanträgen in Steuerkonto online erreicht werden. Diese Abfrageberechtigungen werden auf Seiten der Finanzverwaltung in unterschiedlichen "Datentöpfen" gehalten. Der grundsätzliche Prozess für die Berechtigung zur Steuerkontoabfrage über das "alte" landesspezifische System ist durch die Finanzverwaltung bzw. die landesspezifischen Verfahrensabläufe vorgegeben (https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/steuerkontoabfrage); eine "Änderung" durch DATEV ist hier nicht möglich. Werden mit Steuerkonto online elektronische Registrierungsanträge gestellt, löst dies auf Seiten der Finanzverwaltung den Prozess aus, in dem geprüft wird, ob die erforderliche „Papier-Vollmacht" vorliegt. Die Entscheidung, ob die Berechtigung zur Steuerkontoabfrage bereits vorliegt oder ob der Mandant zunächst (erneut) angeschrieben wird - wie in dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt - trifft ausschließlich die Finanzverwaltung. Um zu vermeiden, dass ein VDB-Nutzer versehentlich einen nicht erforderlichen elektronischen Registrierungsantrag mit Steuerkonto online stellt, erhält jeder User (seit der Jahreswechsel-Version von Steuerkonto V. 3.71) beim Start des Registrierungs-Assistenten die folgende Hinweis-Meldung: 2. Anbindung der Vollmachtsdatenbank an die zentralen Stammdaten Über die VDB-Anbindung in den Zentralen Stammdaten kann seit dem Service-Release Ende November 2018 eine Vollmacht auch ohne Steuernummer angelegt werden. Die Pflichtangaben zur Anlage einer Vollmacht aus den Stammdaten können Sie im Dokument 1000067 nachlesen. 3. Vollmachtsdatenbank Wenn eine Steuernummer von Amtswegen (z.B. bei einer Zusammenlegung von Finanzämtern) geändert wird, wird die Steuernummer automatisch von der Finanzverwaltung an die VDB gemeldet. In anderen Fällen (wie z.B. Umzug des Mandanten) kann dies durch die Finanzverwaltung nicht gewährleistet werden. Die Steuernummer muss hier durch die Kanzlei in der Vollmacht manuell ergänzt werden. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne wieder zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß Jennifer Hecht DATEV eG
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