Naja, dass wir, die wir hier unterwegs sind, das schon verstanden haben, davon gehe ich aus. Für uns ist das denke ich auch nicht so das riesige Problem. Aber wenn ich so an meine Mandanten denke... Anfrage an Mandant A (verheiratet, er eine freiberufliche Tätigkeit, sie eine freiberufliche Tätigkeit, gemeinsam eine GbR für ein weiteres Tätigkeitsfeld, er einen Gewerbebetrieb): Ich benötige noch die Wirtschaftsidentifikationsnummer für die GbR. Antwort von Mandant A: SteuerIdNr. privat er und sie Antwort von mir: Nein, nicht die SteuerId, die habe ich bereits, die WirtschaftsIdNr. der GbR, die haben Sie von (hier Name der ausgebenden Stelle einfügen - ich vermute Bundeszentralamt für Steuern, hab mir das aber noch nicht gemerkt) bekommen. Nachdem ich dann noch die Steuernummern aller Firmen, die RV-Nummern beider Eheleute, die IBAN aller Beteiligten, die KV-Nr., die UStIdNr. und die Telefonnummer von unserem dann gemeinsamen Therapeuten erhalten habe, erfrage ich die WirtschaftsIdNr. irgendwo anders, um dort zu hören: Ich hab aber keine Vollmacht vorliegen, ich darf Ihnen die so nicht geben (Vollmacht liegt selbstverständlich in der VDB, aber hey: die auskunftgebende Stelle hat da keinen Zugriff drauf, weil: Deutschland). Und die Mandanten sind nicht blöd, beide studiert und wirklich klug und gebildet! Und genau so sieht das doch in den meisten Praxisfällen aus. Einfach weil kein Mensch mehr durchblickt.
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