Vereinzelt achten Mandate beim Hochladen ihrer Belege nicht auf die Dateigröße. So überschreiten sie nach kurzer Zeit ihr DUo-Freivolumen von 0,7 GB. Diese Mandate sind bei dem im Juli eingeführten Freivolumenrechner die Nutznießer derer, die auf die Seitengröße der Belege achten. Vor Einführung des Freivolumens wurde den Mandaten jeder 0,5 GB Zusatzspeicher berechnet. - Gibt es eine Möglichkeit, den Mandanten, die das Basisvolumens von 0,7 GB überschreiten, automatisch den Zusatzspeicher weiter zu berechnen? Kann über ArtNr.97112 ein Zusatzspeicher von 1,0 GB direkt auf den Mandant gekauft werden und wird dieser bei den DATEV-Kosten unter dem Mandant ausgewiesen und weiterberechnet? Oder muss ich für diese Mandate selbst Vorsorge treffen und für das Überschreiten eine vertragliche Regelung treffen?
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