@Steuerberater_DO schrieb: @t_r_ schrieb: @janm schrieb: Drehen wir den Spieß mal um und nehmen die hier im Beitrag erwähnten 40.000 DATEV Mitglieder. Jetzt fangen 10 / 20 / 30 % der Mitglieder damit an nach "Herzenslust" und "Gutdünken" - berechtigt oder auch nicht - die Rechnung zu kürzen. Und nu? So viel Einigkeit wird es vermutlich nie geben. 😉 Ich weiß natürlich was Sie meinen, aber hier gäbe es seitens Datev dann genug Hebel, halt der Vorteil des Großen. Das hat aber weniger was mit Groß oder Klein zu tun, sondern damit, dass es ohne den Dienstleister schlicht nicht geht. Das ist wohl wahr, daher ja meine Hinweis, dass solche Sachen mit voller Datenhaltung in der cloud, zu noch größeren Problemen führen könnte, was jeder in seine Überlegungen einbeziehen sollte. Trotzdem spielt hier Klein gegen Groß rein, da alleine die Rechtsabteilung der Datev größer sein wird, als ganz viele Kanzleien in der Gesamtgröße. Mein ASP-Dienstleister ist eine einzige Katastrophe. Klar kann ich hingehen und die Rechnung kürzen. Nichts würde ich lieber tun. Einziges Ergebnis: Ich kann ab Tag X nicht mehr arbeiten, weil der mich aus dem System aussperrt. Es gäbe aber noch andere Dienstleister, ob die besser sind, man weiß es nicht.... Dann könnte man, wenn es nicht den AGB's widerspricht 😉, kürzen. Das ist auch nicht anders als bei uns: Zahlt mich der Kunde nicht, bekommt der auch keine Leistungen mehr. Bei Kündigung berufe ich mich auf mein Zurückbehaltungsrecht. Da kann der mit soviel aufrechnen, wie er lustig ist, bekomme ich mein Geld nicht, bekommt er seine Daten nicht. Er kann ja gerne seine Forderungen auf dem Klageweg durchzusetzen versuchen. Wenn das die DATEV macht, ist das aber eine Riesensauerei. Ihr ehemaliger Mandant wird es wahrscheinlich auch eine Riesensauerei finden. Allerdings bin ich - gerade, wenn zukünftig die Daten bei der Datev in der cloud liegen - voll bei Ihnen, da es hier ja schon einem kompletten Entzug des eigenen Geschäfts gleich käme.
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