Diesbezüglich meine Notizen aus einem Seminar: "Die Spitzenverbände sind sich noch nicht einig, wie die Vorgehensweise sein soll. Z.B. problematisch auch die Art der elektronischen Signatur (einfach, fortgeschritten, qualifiziert) zB bei Arbeitsverträgen, Befreiungsanträgen. Daher sollten die Befreiungsanträge gestellt werden. Dann können auch früher schon auf freiwilliger Basis Unterlagen geliefert werden, falls dann die Voraussetzungen bekannt und erfüllbar sind. Man ist dann aber nicht dazu verpflichtet."
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