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Rentenversicherung für das Vorjahr korrigieren, nicht möglich

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letzte Antwort am 20.10.2021 10:55:22 von Kristin_Frohmeyer
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Gelöschter Nutzer
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Hallo,

 

ich habe folgendes Problem:

Eine Arbeitnehmerin hat eine Mehrfachbeschäftigung

 

Arbeitgeber A, Stkl. 1, Versorgungswerk, RV-frei:

Januar bis September 2020 6550,00 €

Oktober bis Dezember 2020 5731,25 €

 

Arbeitgeber B, Stkl 6, kein Versorgungswerk da keine RV-Befreiung. RV wurde aber vergessen abzurechnen wegen mehrmaligen hin und her bezüglich Befreiung und wurde dann vergessen.

Februar bis März 2020 1023,50 €

Oktober bis Dezember 2020 1023,50 €

März 2021 Einmalzahlung 1023,50 €

 

Dies ist der Arbeitnehmer vor ein paar Tagen nun aufgefallen. Ich möchte daher 2020 und März 2021 korrigieren, in dem ich bei B die Rentenversicherung normal abrechne. Das Programm macht aber keine Rückberechnung und es kommen auch keine Fehler- und Hinweistexte. Seltsam ist auch dass im März 2021 zwar das RV-Brutto berücksichtigt wird aber keine RV abgerechnet wird. Arbeitnehmertyp 1 und Personengruppe 101 sind korrekt hinterlegt.

 

Ich weiß nicht woran dies liegen kann. hat hier jemand eine Idee?

 

 

Sailor
Erfahrener
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Hallo,

 

könnten Sie bitte eine Abrechnung mit einstellen?

 

Viele Grüße

Sailor

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beng
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
285 Mal angesehen

Hallo,

 

Beitragsgruppenschlüssel in der Rentenversicherung ist richtig gesetzt?
Ansonsten mal eine die Nachberechnung mit 1 und BS 96 manuell anstoßen

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 4 von 5
262 Mal angesehen

Ja, ist richtig gesetzt.

 

Ich habe es nun  mit 1 BS 96 probiert. Dann kommt folgende Meldung "Sie haben Bewegungsdaten für einen Monat vor dem aktuellen Eintrittsdatum erfasst. Dieses Bewegungsdaten werden nicht verarbeitet".

 

Sie war wie folgt angemeldet:

01.11.2019 bis 31.03.2020

01.10.2020 bis 31.12.2020

01.03.2021 bis 01.03.2021

 

Dann liegt es vermutlich an den Meldezeiträumen?

 

Nachtrag: Es lag tatsächlich an den Meldezeiträumen. Jetzt berechnet mir das Programm aber für die verdienstfreie Zeit also Januar und Februar die freiwillige KV/PV ab. Wie kann ich dies lösen?

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 5 von 5
173 Mal angesehen

Hallo,


es ist richtig, eine Nachberechnung oder Korrektur kann nur innerhalb des aktuellen Beschäftigungszeitraums vorgenommen werden. 


Um Ihnen gezielt weiter helfen zu können, müssen wir uns ihre Daten anschauen. Wenden Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal an uns.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 20.10.2021 10:55:22 von Kristin_Frohmeyer
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