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Schon gelesen? Minijobs sollen weitgehend abgeschafft werden

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letzte Antwort am 02.07.2026 14:18:38 von Lila_Lohn
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Uwe_Lutz
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cro
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Wenn das, für alle nachvollziehbar, über die Regelungen zu den Midijobs einigermaßen ausgeglichen werden kann. Nur zu. Midijob - Der Midijob - Minijob-Zentrale

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Lila_Lohn
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Die Regelungen im Übergangsbereich sollen dann ebenfalls entfallen, wenn ich das Papier der Rentenkommission richtig verstehe.

AlexanderJ
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AlexanderJ_0-1782306656838.png

 

AlexanderJ_1-1782306678266.png


Vielleicht wird ja der Grundfreibetrag erhöht als Ausgleich ... 

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GLH
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Schwarzarbeit wird aufblühen. Zudem kann das für viele echt zum Problem werden, bei denen es ohnehin schon knapp ist. Bafög u.A. wird dann sicherlich gekürzt, da kein "Minijob" mehr etc. Die Pauschale Versteuerung fällt weg, dann bleibt am Ende kaum was vom bisherigen Lohn übrig. Ehegatten werden so aus der Familienversicherung gedrängt. 

 

Das Problem wird auch wieder nicht an der Wurzel angegangen. Es muss an ganz andere Enden gespart werden. 

 

 

 

ulli_preuss
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@AlexanderJ  schrieb:

AlexanderJ_0-1782306656838.png

 

AlexanderJ_1-1782306678266.png


Vielleicht wird ja der Grundfreibetrag erhöht als Ausgleich ... 


 

Und hier sehe ich das große Problem:


Die Rentenkommission sich hat einen, zugegebenermaßen äußerst wichtigen Bereich, vorgenommen.

Auf an einigen Stellen notwendige steuerliche Kompensationen wurde ebenfalls hingewiesen, aber was ist, wenn der Finanzminister das alles zwar für richtig hält, in seinem Bereich aber die Schatulle nicht aufmacht?

 

Das Personal in Berlin ist ja nicht unbedingt mit high performance und co-working aufgefallen. 

☛ Das Leben ist kein Ponyschlecken. ☚
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Claudia-
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Was nützt mir denn ein höherer Grundfreibetrag, wenn ich als Niedriglöhner eh jetzt schon unter dem Freibetrag bin.

Mit höheren Ausgaben, habe ich ja noch weniger zu versteuern..... Dann können sie den Grundfreibetrag ja wieder runter setzen und von den Mehrverdienern sich zusätzliche Einnahmen holen um die Kosten für ihre guten Pläne wieder rauszuholen.

 

Und ich glaube kaum, dass durch den Wegfall der Mini-/Midijobs Anreize zum mehr arbeiten geschaffen werden. 

Oftmals können die Leute zeitlich bedingt gar nicht mehr arbeiten, oder haben einen Minijob als Zweitjob.

Wo soll das dann hinführen? 

 

 

rschoepe
Experte
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@GLH  schrieb:

Ehegatten werden so aus der Familienversicherung gedrängt.

Das ist doch in der KV-Reform ohnehin schon vorgesehen.

 

Rentenversicherungsfreiheit für Minijobs - außer neben einer SV-pflichtigen Beschäftigung oder eben für Schüler und Studierende - hätte man m.M.n. schon vor Jahren abschaffen sollen, als klar wurde, dass es in der RV zu Problemen kommt. Und auch die künstliche Grenze zwischen Mini- und Midijob sehe ich schon seit einer Weile problematisch. (Die Zahl der Midijobber, die knapp über der Grenze sind und das nicht, damit man das Kind als Werkstudentin oder den Partner SV-pflichtig beschäftigen kann, kann ich an einer Hand abzählen.) Von daher kann ich nachvollziehen, dass die Kommission hier jetzt Nägel mit Köpfen macht und die Sonderbehandlung komplett abschaffen will.

Klar muss man in dem Zusammenhang dann eine Reihe von weiteren Gesetzen anfassen, dann können dort aber endlich auch mal dynamische Berechnungen statt fester Werte eingeführt werden. Von daher kann man das auch als Vorteil sehen.

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GLH
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Die "Reform" ist für 2028 anvisiert, das mit dem Minijobs soll wohl zeitnah umgesetzt werden.

Und es gab bei der Reform meine ich Ausnahmen wenn man Kinder hat, jemanden pflegt etc., diese Ausnahmen fallen dann ja auch weg. Ich kann es mir immer noch nicht vorstellen, dass es so umgesetzt wird.  

 

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lohnexperte
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@GLH  schrieb:

 

Ich kann es mir immer noch nicht vorstellen, dass es so umgesetzt wird.  


Das geht (vermutlich) leider gaaaaaanz schnell, wie man an der Geschwindigkeit zu "alternativlosen" (Grund-)Gesetzänderungen seit einigen Monaten sehen kann ... ☹️

 

Schwurbler behaupten, dass Großereignisse (wie die derzeitge Fußball-WM) gerne seitens der deutschen Politik genutzt werden, gravierende Gesetzesänderungen zu platzieren. (Ich kann mir das allerdings nicht so richtig erklären, da in der jüngeren Vergangenheit auch ohne diese Großereignisse "komische" Gesetze ohne Widerstand durchgingen. Nur die Entlastungsprämie bildet lediglich eine Ausnahme.)

 

VG

 

 

rschoepe
Experte
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@GLH  schrieb:

Und es gab bei der Reform meine ich Ausnahmen wenn man Kinder hat, jemanden pflegt etc., diese Ausnahmen fallen dann ja auch weg.


Jain. Du kannst ja (in Bezug auf die mitversicherte Partnerin) verschiedene Varianten haben:

  1. kein eigenes Einkommen
  2. eigenes Einkommen bis 565 Euro (1/7 Bezugsgröße § 18 SGB IV), außer aus Selbstständigkeit
  3. eigenes Einkommen aus Minijob bis 603 Euro

In der geplanten KV-Reform ist dann:

  1. während Erziehungszeiten oder Pflege von Angehörigen

Ob und wie da noch eigenes Einkommen rein fällt, kann ich mich gerade nicht erinnern schon etwas gehört zu haben. Mit der vorgeschlagenen RV-Reform bliebe dann noch die Unterscheidung

  • während Erziehungszeiten oder Pflege von Angehörigen, kein eigenes Einkommen => mitversichert
  • während Erziehungszeiten oder Pflege von Angehörigen, eigenes Einkommen => nicht mitversichert
  • keine Erziehungszeiten oder Pflege von Angehörigen => nicht mitversichert

Vielleicht wäre die aber auch so gekommen. Oder die RV-Reform nimmt einen Haufen Sonderfälle raus, die die KV-Reform rein gebracht hätte.

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cwes
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@Claudia-  schrieb:

 

Wo soll das dann hinführen? 

 


Es soll dazu führen, dass auch die Minijobber zumindest etwas in ihre Altersvorsorge einzahlen.

 

  • OH WAIT! Das ist ja gar nicht kapitalbasiert sondern eine Umlagenfinanzierung.
  • Dann soll es wohl dazu führen, dass sich endlich auch die Minijobber (die eh in vielen Fällen schon nicht viel haben) an die aktuellen Rentenempfänger üppig zahlen.
  • Ob sie später auch was bekommen steht in den Sternen.
  • Geile Politik hat halt ihren Preis!
  • Und das, was wir bei der Erbschaftssteuer oben in der Vermögensverteilung "verschonen" müssen wir dann eben von unten nach oben umverteilen. Soziale Marktwirtschaft halt.

Edit:

  • Auch nicht vergessen wollen wir das schöne Geschenk an hochbezahlte Rentner, mit einem Tag Arbeit in der Woche in der Rente 2k steuerfrei zur Rente hinzuzuverdienen.
  • Der heutige Minijobber darf dann in 15 Jahren, wenn er/sie mit 70 in Rente geht, ja dann (in 15 Jahren) auch 2k steuerfrei (dann natürlich nicht mehr viel wert) vollzeit hinzuverdienen - das entlastet die Sozialkassen dann.
  • Gotta love 'em
LoBuFu83
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Ich mache Gastro und habe unter allen Beschäftigten etwa 50% Minijobber. Das wird richtig witzig, wenn durch diese Reform das Personal wegbricht.
These: eine sv- und steuerpflichtige Nebenbeschäftigung wird sich keiner mehr gönnen, denn wenn auf den Lohn neben den SV-Abgaben auch noch Steuerklasse VI angewendet wird, kann man das ganze auch "Ehrenamt" nennen.


Die "Alternative" der kurzfristigen Beschäftigung ist nun leider aufgrund der Berufsmäßigkeit auch bei vielen AN nicht möglich und grundsätzlich eh ein Mehraufwand an Dokumentation und allem... 

 

Aber gut, irgendwann macht die KI eh alles, da brauchts doch keinen Kellner mehr. 🙄

lohnexperte
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Leider reiben wir uns an einem offensichtlichen Nebenschauplatz auf. Die Abschaffung der Minijobs ist nur ein (zugegeben:) populärer Punkt im "Gesamtkunstwerk" (o. T. Frau Bas).

 

Eine sehr detaillierte kritische Gesamtwürdigung habe ich bisher nur bei den www.nachdenkseiten.de am 25.06.2026 gelesen ("Rentenkommission präsentiert einen 33-fachen stacheligen Rentenstrauß - ...."). Dort wird auch herausgearbeitet, was und warum eingespart werden soll und wofür dann doch wieder Geld da ist.

 

Da kam mir doch unweigerlich das geflügelte Wort in den Sinn: "Ist das Kunst oder kann das weg?"

 

VG 

 

 

GLH
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@LoBuFu83  schrieb:


Die "Alternative" der kurzfristigen Beschäftigung ist nun leider aufgrund der Berufsmäßigkeit auch bei vielen AN nicht möglich und grundsätzlich eh ein Mehraufwand an Dokumentation und allem... 

 

 Die kurzfriste Beschäftigung ist auch ein "Minijob" diese wird dann schätzungsweise auch wegfallen. 

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lohnexperte
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@GLH  schrieb:

 

 Die kurzfriste Beschäftigung ist auch ein "Minijob" diese wird dann schätzungsweise auch wegfallen.


Da habe ich aber eine andere Systematik im Gedächtnis:

 

Minijob und kurzfristige Beschäftigung sind beides geringfügige Beschäftigungen, zum einen der Höhe nach und zum anderen der Dauer nach.

 

VG

LoBuFu83
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Jein, denn dazu wurde bisher keine Aussage getroffen.

 

Sollten die kurzfristigen Beschäftigungen ebenfalls wegfallen, können wir zukünftig unsere Kartoffeln selbst aus dem Acker holen...

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GLH
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https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/kurzfristige-beschaeftigung

 

Die kurzfristige Beschäftigung

Die nennen es auf der "eigenen Seite" kurzfristigen Minijob.

 

"Der kurzfristige Minijob ist eine besondere Form des Minijobs, bei dem es die Verdienstgrenze von 603 Euro (Stand: 2026) nicht gibt. In unserem Video erklärt Muriel unter anderem, wie viel Abgaben anfallen und welche zeitlichen Grenzen bei dieser Beschäftigungsart zu beachten sind."

 

Die Unterschiede sind mir klar. Ich schätze, dass das dann auch wegfallen wird. 

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mic
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@LoBuFu83  schrieb:

Sollten die kurzfristigen Beschäftigungen ebenfalls wegfallen, können wir zukünftig unsere Kartoffeln selbst aus dem Acker holen...


Das ist nicht richtig. Erntehlefer sind grundsätzlich keine kurzfristige Beschäftigte, da diese die Tätigkeit berufsmäßig ausführen.

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maikeweiser
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Wir waren damals kurzfristig beschäftigt/Minijobber als Sicherheitskräfte während der Bundesliga Saison. Eigentlich alle Ordner, die an Spieltagen gearbeitet haben. Je nach Verein, kann man ja absehen, wie viele Heimspieltage die haben.

Und das waren bei fast allen Nebenjobs neben dem Studium, Arbeit, Rente. 

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LoBuFu83
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"Grundsätzlich" ist im Zusammenhang mit kurzfristigen Beschäftigungen erstmal gar nichts, dafür hat die Minijob-Zentrale ein mehrseitiges Pamphlet zur Einordnung eben dieser Berufsmäßigkeit veröffentlicht:
https://www.minijob-zentrale.de/.../Entscheidung_Berufsmaessigkeit 


Spoiler: Es ist nicht entscheidend, was du in deiner kurzfristigen Beschäftigung machst, also Kartoffeln pulen oder Flugzeuge fliegen, sondern was du eben den Rest des Tages machst und womit dein Lebensunterhalt gesichert wird.

 

Genau diese Einordnung der Berufsmäßigkeit ist eben der besagte administrative Mehraufwand, den man bei Minijobs nicht hat.

lohnexperte
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@GLH  schrieb:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/kurzfristige-beschaeftigung

 

Die kurzfristige Beschäftigung

Die nennen es auf der "eigenen Seite" kurzfristigen Minijob.

 

"Der kurzfristige Minijob ist eine besondere Form des Minijobs, bei dem es die Verdienstgrenze von 603 Euro (Stand: 2026) nicht gibt. In unserem Video erklärt Muriel unter anderem, wie viel Abgaben anfallen und welche zeitlichen Grenzen bei dieser Beschäftigungsart zu beachten sind."


Vielen Dank @GLH für die Quelle! Das ist ja ein Ding! 🤔

 

Ich will ja nicht überheblich sein; aber nach meinem Dafürhalten verwendet die Minijobzentrale hier unsaubere Begrifflichkeiten. Mir ist nur die "alte" Systematik bekannt, weshalb ich dabei bleibe: Beide sind geringfügig; entweder der Höhe (... mini ...) oder der Dauer (kurzfristig ...) nach. Das könnte man auch schon aus den eigentlichen Wortsinnen herleiten; aber wen interessiert noch saubere, eindeutige Ausdruckweise oder Systematik?

 

Einen schönen Nachmittag und dann ein erholsames sommerliches Wochenende! 🙂

 

 

 

 

 

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cro
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Die Minijob-Zentrale gibt Auskunft darüber, dass es noch dauert und sich derzeit nichts geändert hat:

 

Empfehlung der Rentenkommission – Was passiert mit Minijobs? - Minijob Magazin

Moonshine
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Das wird Stand Jetzt wahrscheinlich ab 2027 gelten, wenn die Regierung es so schnell umgesetzt bekommt, wie sie verspricht. Also noch ist Zeit für einen Putschversuch, denn das ist einfach nur purer Wahnsinn und eine ganz schlechte Idee. Das ist ein Pulverfass was man nicht anrühren sollte. Eher sollte man die Vermögenssteuer reformieren und an die Rettung der Sozialversicherung koppeln.

ulli_preuss
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@lohnexperte  schrieb:

 

Ich will ja nicht überheblich sein; aber nach meinem Dafürhalten verwendet die Minijobzentrale hier unsaubere Begrifflichkeiten. Mir ist nur die "alte" Systematik bekannt, weshalb ich dabei bleibe: Beide sind geringfügig; entweder der Höhe (... mini ...) oder der Dauer (kurzfristig ...) nach. Das könnte man auch schon aus den eigentlichen Wortsinnen herleiten; aber wen interessiert noch saubere, eindeutige Ausdruckweise oder Systematik?

 

Das hat mich schon seit Einführung gestört. Es waren alles "geringfügige Beschäftigungen", also mithin Minijobs, sowohl die kurzfristigen Beschäftigungen (Basis: Zeitraum) als auch die geringfügigen Beschäftigungen (Basis: Betrag). 

 

Mittlerweile hat die Minijobzentrale diese Begrifflichkeiten aber etwas sauberer getrennt:

 

ulli_preuss_0-1782740594887.png

 

Aus der geringfügigen Beschäftigung ist jetzt der Minijob mit Verdienstgrenze geworden.

 

Man sieht: Selbst die Minijobzentrale interessiert auf einmal eine saubere, eindeutige Ausdruckweise, so kurz vor der Abschaffung/großen Änderung.

 

☛ Das Leben ist kein Ponyschlecken. ☚
LoBuFu83
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Update aus dem fernen Berlin:

 

"Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung", heute von der Bundesregierung veröffentlicht, sieht unter Punkt 2 (Steuern), Absatz 5 folgendes vor: "Der Pauschalsteuersatz bei den sogenannten Mini-Jobs wird von zwei auf fünf Prozent angehoben."

 

Schön, dass die zwei Arbeitskreise (Rente, Steuern) keine Schnittmenge hatten. Die einen schaffen ab, die anderen ändern die Steuersätze. Und was soll nun kommen...? 🙄

 

--

Nachtrag: Für die Schüler gibts den Minijob ja weiterhin, da gelten dann die 5 Prozent. Obwohl: warum nicht auch bei denen ELStAM, die SID haben die Kids ja heute an der Geburtsurkunde hängen...

cwes
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@LoBuFu83  schrieb:

Und was soll nun kommen...? 🙄


Atemaufschlag, Luft wird teuer.

deusex
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@LoBuFu83  schrieb:

Update aus dem fernen Berlin:

 

"Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung", heute von der Bundesregierung veröffentlicht, sieht unter Punkt 2 (Steuern), Absatz 5 folgendes vor: "Der Pauschalsteuersatz bei den sogenannten Mini-Jobs wird von zwei auf fünf Prozent angehoben."

 

Schön, dass die zwei Arbeitskreise (Rente, Steuern) keine Schnittmenge hatten. Die einen schaffen ab, die anderen ändern die Steuersätze. Und was soll nun kommen...? 🙄


Wenn das alles ist, kann man damit leben. Ich bin wahrlich kein Freund von whataboutism, aber die Vorstellung, dass der Minjiob komplett wegfällt und sämtliche geringfügigen Einnahmen der vollen Sozialversicherung und Individualbesteuerung unterworfen werden sollte, war schon gruselig.

 

edit: Grade gelesen, dass die RV jetzt nicht mehr "verhandelbar" ist.

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deusex
Allwissender
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@cwes  schrieb:

@LoBuFu83  schrieb:

Und was soll nun kommen...? 🙄


Atemaufschlag, Luft wird teuer.


Haben wir doch: Nennt sich C02-Abgabe und ist (noch) eingepreist 😉

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lohnexperte
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@LoBuFu83  schrieb:

 

Nachtrag: Für die Schüler gibts den Minijob ja weiterhin, da gelten dann die 5 Prozent. Obwohl: warum nicht auch bei denen ELStAM, die SID haben die Kids ja heute an der Geburtsurkunde hängen...


Die Besteuerung liegt doch bereits jetzt im Ermessen des Arbeitgebers: Entweder nach ELSTAM oder pauschal; und wenn pauschal, dann entweder ohne oder aber eben mit Abwälzung auf den Mitarbeiter ...

 

VG

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letzte Antwort am 02.07.2026 14:18:38 von Lila_Lohn
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