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Freigabe DATEV Personal - Aktuelle Informationen

477
letzte Antwort am 31.08.2026 14:28:21 von Christopher_Fürther
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ManjaT
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Danke, hab ich soeben weitergeleitet, ich schau mal, was meine Kanzlei morgen sagt. Danke schon mal.

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lpapp
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Nachricht 452 von 478
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Das geht, siehe die Antwort von @hexhex 

sieht dann so aus :

lpapp_0-1762365298223.png

 

allerdings bei viele MA, ist es mühsame Arbeit richtige Werte anzupassen.

ManjaT
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@lpapp  schrieb:

Das geht, siehe die Antwort von @hexhex 

sieht dann so aus :

lpapp_0-1762365298223.png

 

allerdings bei viele MA, ist es mühsame Arbeit richtige Werte anzupassen.


Was heißt das bei "viele MA"? Wir sind durchschnittlich 250 MA.

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lpapp
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Nachricht 454 von 478
1765 Mal angesehen

Für jeden Mitarbeiter müssen zunächst die korrekten Werte hinterlegt werden, und zwar:

 

  • VJ Url. üb. (Vorjahr Urlaub übrig)
  • Url. Anspr. (Urlaubsanspruch)
  • Url. Tg. gen. (Urlaubstage genommen)
  • Resturlaub

 

Bei rund 250 Mitarbeitern ergibt das etwa 1.000 Werte, die korrekt eingetragen sein müssen.

Das Positive ist: wenn ein neuer MA gleich richtig erfasst wird, erscheinen die korrekten Werte anschließend automatisch.

Früher konnten diese Werte in LODAS Vorerfassung selbstständig ergänzt werden – aktuell ist das jedoch nur noch über die Kanzlei möglich.

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hexhex
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Aber es ging doch nur um Krankheitstage, wenn ich das richtig verstanden hab.

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lpapp
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Nachricht 456 von 478
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Ja, Sie haben recht, bei uns werden noch Urlaubstage angezeigt, deshalb bin ich von beides ausgegangen.

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ManjaT
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Nachricht 457 von 478
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nein, Urlaubstage erfasse ich nicht, da werd ich ja wahnsinnig 😂

 

Problem wurde seitens der Kanzlei behoben, Krankentage werden jetzt angezeigt. Der Haken war drin, sie hat ihn nochmal raus genommen und wieder angeklickt und siehe da: es geht!

 

Danke an alle.

 

Viele Grüße

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lpapp
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Nachricht 458 von 478
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Ja, da war ich selbst auch ein bisschen wahnsinnig – gerade bei Mitarbeitenden, die schon länger im Betrieb sind. Resturlaub richtig zu erfassen usw. war eine echte Herausforderung. Ich habe die Daten dann einmal gründlich gepflegt, und jetzt sieht alles perfekt aus. Seitdem gibt es deutlich weniger Nachfragen zu den verfügbaren Urlaubstagen.

 

Für uns war wichtig, einen Nachweis zu haben, dass die Mitarbeitenden ihren Urlaub tatsächlich genommen und bezahlt bekommen haben. So spart man sich Ärger, falls kein Urlaubsantrag vorliegt und jemand später behauptet, er hätte gar keinen Urlaub gehabt.

 

Der Aufwand lohnt sich, kostet aber leider viel Zeit.

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Private09
Fortgeschrittener
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Nachricht 459 von 478
1572 Mal angesehen

Hey, 

muss jetzt auch noch mal nachfassen:

(wir haben die Statistik in der Regel nicht drauf und zwar aus Arbeitsrechtlichen Gründen...)

wenn aber doch der StB eine Statistik gepflegt hatte und nun einfach nur der Mdt. die monatlichen Veränderungen erfasst, müsste das doch aber ohne neue zusätzlichen Vorträge in DATEV Personal funktionieren, oder nicht? (denn die Werte sind ja dann da)

Ist doch nur ein anderer Weg woher die Daten kommen.

Danke

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ManjaT
Aufsteiger
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Nachricht 460 von 478
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angenommen, ich würde nächstes Jahr mit der Urlaubserfassung anfangen wollen, übernimmt DATEV die nichtgenommenen Urlaubstage aus dem Vorjahr? Aktuell stehen keine Urlaubstage bei den Mitarbeitern drin.

 

VG

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lpapp
Einsteiger
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Nachricht 461 von 478
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ja, siehe mein Screenshot oben.

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lpapp
Einsteiger
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Nachricht 462 von 478
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genau, seitdem die LODAS-Vorerfassung weggefallen ist, kann ein Mandant keine Änderungen mehr selbständig in der Statistik erfassen oder durchführen. Sobald jedoch alle Daten korrekt erfasst sind und der Mandant diese regelmäßig pflegt, werden alle Werte in der Lohnabrechnung stets korrekt angezeigt.

 

Ich muss dazu sagen, dass ich überwiegend mit Bewegungsdaten arbeite, paar Angaben die ich über Bewegungsdaten nicht übermitteln kann, werden von uns bei Personal-Monatsdaten erfasst und freigegeben.

ManjaT
Aufsteiger
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Nachricht 463 von 478
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ich denke, ich hab mich unglücklich ausgedrückt.

 

Aktuell erfasse ich keine Urlaubstage. Wenn ich nächstes Jahr den Urlaubsanspruch eintrage, übernimmt der den dann auch für das Vorjahr?

 

Beispiel: Manja hat 30 Urlaubstage in 2025, die aber nicht bei ihr bei den Mitarbeiterdaten stehen. Wenn ich für 2026 den Urlaubsanspruch eintrage bei den Mitarbeiterdaten, nimmt DATEV den "Resturlaub" aus 2025 mit 30 Tagen?

 

Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken 😎

 

Viele Grüße

 

Manja

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rschoepe
Experte
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Nachricht 464 von 478
1494 Mal angesehen

@ManjaT  schrieb:

Wenn ich nächstes Jahr den Urlaubsanspruch eintrage, übernimmt der den dann auch für das Vorjahr?


Nein, der gilt ab Erfassung. Wenn Manja also noch 5 Tage Resturlaub mit rüber nimmt, muss das (einmalig) separat erfasst werden.

AndiH
Beginner
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Nachricht 465 von 478
1499 Mal angesehen

Hallo,

 

nun habe ich auch ein Problem bei der Synchronisation zwischen DATEV Personaldaten und LuG. Der Mandant hat Personaldaten 2 Arbeitnehmer angelegt, mit ausländischer Bankverbindung. Bei einem ist die BIC falsch und beim anderen nicht angegeben. Die Synchronisation mit LuG wird nicht durchgeführt und die beiliegende Fehlermeldung ausgegeben.

 

In Personaldaten kann ich die Daten nicht ändern, da die Personalbögen natürlich schon freigegeben sind. In LuG kann ich die Daten nicht einspielen, um sie dort manuell zu ändern. Es ist noch nicht mal möglich die Personalbögen in Personaldaten zu löschen. Wie gehe ich nun vor?

 

personaldaten.JPG

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DATEV-Mitarbeiter
Julia_Kalic
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 466 von 478
1427 Mal angesehen

@AndiH  schrieb:

Hallo,

 

nun habe ich auch ein Problem bei der Synchronisation zwischen DATEV Personaldaten und LuG. Der Mandant hat Personaldaten 2 Arbeitnehmer angelegt, mit ausländischer Bankverbindung. Bei einem ist die BIC falsch und beim anderen nicht angegeben. Die Synchronisation mit LuG wird nicht durchgeführt und die beiliegende Fehlermeldung ausgegeben.

 

In Personaldaten kann ich die Daten nicht ändern, da die Personalbögen natürlich schon freigegeben sind. In LuG kann ich die Daten nicht einspielen, um sie dort manuell zu ändern. Es ist noch nicht mal möglich die Personalbögen in Personaldaten zu löschen. Wie gehe ich nun vor?

 

personaldaten.JPG


 

Für die weitere Klärung wenden Sie sich bitte an unsere Kollegen im Service, vielen Dank.

 

 

viele Grüße - Julia Kalic
DATEV eG | Business Analyst Produktangebot | Team Kollaborationsprozesse PWS
Private09
Fortgeschrittener
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Nachricht 467 von 478
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Hallo, 

ich nutze schon lang die Daten in Kooperation mit dem Mdt, der viel selber machen will.

ABER:

warum sieht der Mdt. die Daten, die er erfasst und freigegeben hat nicht in der geänderten Version bei sich (also nach der Freigabe)? Auch nicht wenn ich synchronisiert habe? 

Muss das wie bei ANo-Cockpit (z.B. Adressänderung) erst mit der nächsten Lohnabrechnung final werden?!

Danke.

PS wir hatten es mal, dass Daten "verschluckt" wurden, davor hat er nun Sorge und möchte gern das sehen, was er auch erfasst hat-verständlicherweise.

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NaJu2008
Erfahrener
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Nachricht 468 von 478
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Personaldaten kann direkt nach Erfassung der Daten im Lohnprogramm synchronisiert werden und die Daten sind dort dann auch sofort ersichtlich.

Die Daten unter Mitarbeiter (Änderungen erfassen) werden erst nach der Verarbeitung im RZ eingespielt - es muss nicht zwingend eine Lohnabrechnung erfolgen. Stammdaten ins RZ senden ist ausreichend.

 

Monatsdaten wird grundsätzlich nicht "rückwärts" synchronisiert. Das war aber bei der alten Lohn-Vorerfassung auch schon so.

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AndiH
Beginner
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Nachricht 469 von 478
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Dazu müsste der Lohnsachbearbeiter aber über neue Daten informiert werden, um die Synchronisation anzustoßen und das ist aktuell nicht der Fall. Jedenfalls nicht aus DATEV-Personal heraus, sondern wieder extra über E-Mail vom Mandanten. 

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NaJu2008
Erfahrener
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Nachricht 470 von 478
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Also bei Stammdatenänderungen gibt es inzwischen eine Benachrichtigungsfunktion. Nur für die Neuanlage von Mitarbeitern unter Personaldaten funktioniert das nicht. Da brauch man wirklich einen Hinweis vom Mandant, wenn die Daten noch vor der Abrechnung abgerufen werden sollen.

 

Wie das mit der Benachrichtigung funktioniert steht im Dok. 1049462

Mühsam
Aufsteiger
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Nachricht 471 von 478
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Wie schaut es mit den weiteren "Features" aus?

 - Anbindung an MyDatev Kommunikation
 - Mitarbeiter-Neuanlage inkl. Sofortmeldung & Personalfragebögen

 - Ausbau Personalfragebogen (Vordefinierter Personalfragebogen je Beschäftigungsart auswählbar)
 - Personal Plus

 

Es gibt ja verschiedenste Angaben dazu, wann diese kommen sollen/sollten. Gerade die (hoffentlich endlich brauchbaren) Personalfragebögen und die Anbindung an MyDatev Kanzlei wären echt hilfreich im Arbeitsalltag. 

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Private09
Fortgeschrittener
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Nachricht 472 von 478
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Ergänzung: Abfrage SV-Nr.

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Private09
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Hey, danke.

Der Mdt. arbeitet mit, macht auch Angaben bei Neuanlagen usw.

ABER 

ich will ja nur einmal den Lohn anfassen, außer ich gebe Neuanlagen frei.

Da ist mir das Prozedere auch klar,

Nun ist es vorgekommen, dass der Mdt. ein Gehalt anpasst (und die Änderungen zwar nach Import aus RZ bei mir sind,) er aber die alten Daten drin hat. Das kann m.E. aber doch nur passieren, wenn bei der Neuanlage, die ich nach Erfassung des Mdt. hole/synchronisiere und Daten ins RZ senden muss und danach wieder synchronisiere damti er die Daten sehen kann    oder was ist da passiert?!?

Ich hatte ja noch nicht mal die Daten aus RZ geholt, als er seine eigene freigegebene Änderung nicht mehr sehen konnte!

 

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rschoepe
Experte
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Nachricht 474 von 478
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@AndiH  schrieb:

Dazu müsste der Lohnsachbearbeiter aber über neue Daten informiert werden, um die Synchronisation anzustoßen und das ist aktuell nicht der Fall.


Doch, das geht inzwischen. Findet sich in den Mitteilungen - Kontoverwaltung.

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NaJu2008
Erfahrener
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Nachricht 475 von 478
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Also Neuanlage Mitarbeiter über Personaldaten:

 

1. In der Kanzlei Daten über Datev Personal holen (Synchronisieren)

2. Mitarbeiter ist zu diesem Zeitpunkt unter Mitarbeiter (Änderungen erfassen) noch nicht sichtbar

3. Mitarbeiterdaten entsprechend bearbeiten/ergänzen

4. Daten wieder zurück nach Personaldaten synchronisieren

5. Mitarbeiter ist unter Mitarbeiter (Änderungen erfassen) noch immer nicht sichtbar

6. Verarbeitung der Stammdaten im RZ z.B. wegen Elstam-Abruf oder Abfrage SV-Nummer

7. Nur die verarbeiteten Stammdaten sind in Mitarbeiter (Änderungen erfassen) einsehbar

 

Wenn der Mandant unter Mitarbeiter (Änderungen erfassen) Stammdatenänderungen erfasst und freigibt kommen diese über den ASCII-Import ins Lohnprogramm. Diese geänderten Daten bleiben auch so im Mitarbeiter stehen. Wenn natürlich die ASCII-Daten nicht korrekt vor der Abrechnung oder dem erneuten Stammdatensenden ins RZ verarbeitet wurden, werden diese unter Mitarbeiter (Änderungen erfassen) wieder auf den alten Stand zurück geschrieben.

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ulli_preuss
Meister
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Nachricht 476 von 478
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@ManjaT  schrieb:

ich denke, ich hab mich unglücklich ausgedrückt.

 

Aktuell erfasse ich keine Urlaubstage. Wenn ich nächstes Jahr den Urlaubsanspruch eintrage, übernimmt der den dann auch für das Vorjahr?

 

Beispiel: Manja hat 30 Urlaubstage in 2025, die aber nicht bei ihr bei den Mitarbeiterdaten stehen. Wenn ich für 2026 den Urlaubsanspruch eintrage bei den Mitarbeiterdaten, nimmt DATEV den "Resturlaub" aus 2025 mit 30 Tagen?

So ganz klar ausgedrückt haben Sie sich nicht, aber:

Bei einem Jahreswechsel wird der Resturlaubsanspruch in das neue Jahr übernommen, welcher in 12/20XX in der Statistik ausgewiesen ist, d. h. sofern im Dezember des Vorjahres die Statistik nicht "gefüllt" ist, kann niemand wissen, dass hier etwas zu übernehmen ist. 

Der Jahresurlaubsanspruch als Betrag wird in den Personalstammdaten erfasst:

 

ulli_preuss_0-1787938507939.png

 

DATEV schreibt dazu:

 

Urlaubsanspruch aktuelles Jahr (Eingabefeld)

 

Geben Sie die Zahl der Urlaubstage mit einer Stelle nach dem Komma ein, die dem Mitarbeiter im aktuellen Kalenderjahr zustehen.

 

Der eingegebene Urlaubsanspruch wird unverändert auf das folgende Jahr übernommen.

 

Die Resturlaubstage aus dem Vorjahr werden erst mit der Januar-Abrechnung ermittelt. Dabei werden von den gespeicherten Anspruchstagen die im Vorjahr genommenen Urlaubstage abgezogen.

 

Wenn sich der Urlaubsanspruch im Laufe des Jahres ändert, wird automatisch der Resturlaub neu errechnet.

 

Dieses Feld können Sie auch über DATEV Personal füllen:

 

ulli_preuss_1-1787938782640.png

 

 

Die genommenen Urlaubstage des Monats werden in die Monatsdatenerfassung eingetragen:

 

ulli_preuss_2-1787939182090.png

 

 

Natürlich bedeutet dies einen Mehraufwand, aber sofern einmal eingerichtet und ständig gepflegt, hält sich das auch in Grenzen. Das, was @lpapp als mühsam beschreibt, ist nun mal die Arbeit des Lohnabrechners. 

Allgemein sollte bei der Urlaubsstatistik immer darauf geachtet werden, dass dem Arbeitgeber gegenüber klargestellt wird, dass die Abstimmung gerade des Resturlaubs ihm obliegt und definitiv nicht durch den StB-Vertrag abgedeckt ist. 

Sie rechnen ja als Mandant selbst ab, somit sind Sie davon nicht betroffen. Sehr wohl aber davon, dass die Brutto-/Netto-Abrechnung eine Entgeltbescheinigung nach § 108 GewO - Einzelnorm Abs. 3 S. 1 darstellt, der u. a. in Arbeitsrechtsprozessen Beweischarakter zukommt, auch wenn es sich bei der Statistik nicht um Arbeitsentgelt gemäß Absatz 1 handelt.

 

Wir hatten den Fall, dass die Urlaubsstatistik nachlässig geführt wurde und ein höherer Resturlaubsanspruch ausgewiesen, tatsächlich bestand kein Anspruch mehr. Im Arbeitsgerichtsprozess wurde dann dieser höhere Resturlaubsanspruch als noch abzugelten angesehen.

 

☛ Das Leben ist kein Ponyschlecken. ☚
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Private09
Fortgeschrittener
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Nachricht 477 von 478
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Moin,

das habe ich alles so gemacht. Wenn ich doch aber seine auf das höhere Entgelt erfassten Daten hole, ins RZ sende, Synchronisiere, kann es doch nicht sein, dass er die alten Daten sieht?! 

naja, werde das noch mal beobachten. 

Da der Mdt. sich wundert, warum die akutellen Daten nicht mehr drin sind.

 

Spätestens wenn ich noch mal synchronisiere, müsst er es doch sehen, oder nicht?

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 478 von 478
116 Mal angesehen

Hallo @Mühsam und @Private09,

 

seit dem 17.06.2026 sind die MyDATEV Mitteilungen an DATEV Personal angebunden, sodass bei Freigabe von Stammdatenänderungen die Benachrichtigungsfunktion ausgelöst wird.
Die MyDATEV Mitteilungen sind Bestandteil von MyDATEV Kanzlei | Kommunikation. In kommenden Ausbaustufen werden weitere Kommunikationsfunktionen geprüft.


Die Neuanlage von Mitarbeitern in DATEV Personal ist mit der Integration des Funktionsumfang von DATEV Personaldaten in DATEV Personal geplant. In diesem Zusammenhang wird auch die Möglichkeit zur Erstellung der Sofortmeldung aus DATEV Personal umgesetzt sowie die Bereitstellung der Personalfragebögen. Der Funktionsumfang der Personalfragebögen wurde ausgebaut, sodass ein vordefinierter Personalfragebogen je Beschäftigungsart auswählbar sein wird.


Die Sozialversicherungsnummer wird im Personalfragebogen abgefragt.


Die Freigabe der Mitarbeiterneuanlage erfolgt voraussichtlich in Q3/2026.


Ein neuer Zeitpunkt für DATEV Personal Plus kann derzeit nicht genannt werden.

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 31.08.2026 14:28:21 von Christopher_Fürther
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