Danke, hab ich soeben weitergeleitet, ich schau mal, was meine Kanzlei morgen sagt. Danke schon mal.
Das geht, siehe die Antwort von @hexhex
sieht dann so aus :
allerdings bei viele MA, ist es mühsame Arbeit richtige Werte anzupassen.
Für jeden Mitarbeiter müssen zunächst die korrekten Werte hinterlegt werden, und zwar:
Bei rund 250 Mitarbeitern ergibt das etwa 1.000 Werte, die korrekt eingetragen sein müssen.
Das Positive ist: wenn ein neuer MA gleich richtig erfasst wird, erscheinen die korrekten Werte anschließend automatisch.
Früher konnten diese Werte in LODAS Vorerfassung selbstständig ergänzt werden – aktuell ist das jedoch nur noch über die Kanzlei möglich.
Aber es ging doch nur um Krankheitstage, wenn ich das richtig verstanden hab.
Ja, Sie haben recht, bei uns werden noch Urlaubstage angezeigt, deshalb bin ich von beides ausgegangen.
nein, Urlaubstage erfasse ich nicht, da werd ich ja wahnsinnig 😂
Problem wurde seitens der Kanzlei behoben, Krankentage werden jetzt angezeigt. Der Haken war drin, sie hat ihn nochmal raus genommen und wieder angeklickt und siehe da: es geht!
Danke an alle.
Viele Grüße
Ja, da war ich selbst auch ein bisschen wahnsinnig – gerade bei Mitarbeitenden, die schon länger im Betrieb sind. Resturlaub richtig zu erfassen usw. war eine echte Herausforderung. Ich habe die Daten dann einmal gründlich gepflegt, und jetzt sieht alles perfekt aus. Seitdem gibt es deutlich weniger Nachfragen zu den verfügbaren Urlaubstagen.
Für uns war wichtig, einen Nachweis zu haben, dass die Mitarbeitenden ihren Urlaub tatsächlich genommen und bezahlt bekommen haben. So spart man sich Ärger, falls kein Urlaubsantrag vorliegt und jemand später behauptet, er hätte gar keinen Urlaub gehabt.
Der Aufwand lohnt sich, kostet aber leider viel Zeit.
Hey,
muss jetzt auch noch mal nachfassen:
(wir haben die Statistik in der Regel nicht drauf und zwar aus Arbeitsrechtlichen Gründen...)
wenn aber doch der StB eine Statistik gepflegt hatte und nun einfach nur der Mdt. die monatlichen Veränderungen erfasst, müsste das doch aber ohne neue zusätzlichen Vorträge in DATEV Personal funktionieren, oder nicht? (denn die Werte sind ja dann da)
Ist doch nur ein anderer Weg woher die Daten kommen.
Danke
angenommen, ich würde nächstes Jahr mit der Urlaubserfassung anfangen wollen, übernimmt DATEV die nichtgenommenen Urlaubstage aus dem Vorjahr? Aktuell stehen keine Urlaubstage bei den Mitarbeitern drin.
VG
ja, siehe mein Screenshot oben.
genau, seitdem die LODAS-Vorerfassung weggefallen ist, kann ein Mandant keine Änderungen mehr selbständig in der Statistik erfassen oder durchführen. Sobald jedoch alle Daten korrekt erfasst sind und der Mandant diese regelmäßig pflegt, werden alle Werte in der Lohnabrechnung stets korrekt angezeigt.
Ich muss dazu sagen, dass ich überwiegend mit Bewegungsdaten arbeite, paar Angaben die ich über Bewegungsdaten nicht übermitteln kann, werden von uns bei Personal-Monatsdaten erfasst und freigegeben.
ich denke, ich hab mich unglücklich ausgedrückt.
Aktuell erfasse ich keine Urlaubstage. Wenn ich nächstes Jahr den Urlaubsanspruch eintrage, übernimmt der den dann auch für das Vorjahr?
Beispiel: Manja hat 30 Urlaubstage in 2025, die aber nicht bei ihr bei den Mitarbeiterdaten stehen. Wenn ich für 2026 den Urlaubsanspruch eintrage bei den Mitarbeiterdaten, nimmt DATEV den "Resturlaub" aus 2025 mit 30 Tagen?
Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken 😎
Viele Grüße
Manja
@ManjaT schrieb:Wenn ich nächstes Jahr den Urlaubsanspruch eintrage, übernimmt der den dann auch für das Vorjahr?
Nein, der gilt ab Erfassung. Wenn Manja also noch 5 Tage Resturlaub mit rüber nimmt, muss das (einmalig) separat erfasst werden.
Hallo,
nun habe ich auch ein Problem bei der Synchronisation zwischen DATEV Personaldaten und LuG. Der Mandant hat Personaldaten 2 Arbeitnehmer angelegt, mit ausländischer Bankverbindung. Bei einem ist die BIC falsch und beim anderen nicht angegeben. Die Synchronisation mit LuG wird nicht durchgeführt und die beiliegende Fehlermeldung ausgegeben.
In Personaldaten kann ich die Daten nicht ändern, da die Personalbögen natürlich schon freigegeben sind. In LuG kann ich die Daten nicht einspielen, um sie dort manuell zu ändern. Es ist noch nicht mal möglich die Personalbögen in Personaldaten zu löschen. Wie gehe ich nun vor?
@AndiH schrieb:Hallo,
nun habe ich auch ein Problem bei der Synchronisation zwischen DATEV Personaldaten und LuG. Der Mandant hat Personaldaten 2 Arbeitnehmer angelegt, mit ausländischer Bankverbindung. Bei einem ist die BIC falsch und beim anderen nicht angegeben. Die Synchronisation mit LuG wird nicht durchgeführt und die beiliegende Fehlermeldung ausgegeben.
In Personaldaten kann ich die Daten nicht ändern, da die Personalbögen natürlich schon freigegeben sind. In LuG kann ich die Daten nicht einspielen, um sie dort manuell zu ändern. Es ist noch nicht mal möglich die Personalbögen in Personaldaten zu löschen. Wie gehe ich nun vor?
Für die weitere Klärung wenden Sie sich bitte an unsere Kollegen im Service, vielen Dank.
Hallo,
ich nutze schon lang die Daten in Kooperation mit dem Mdt, der viel selber machen will.
ABER:
warum sieht der Mdt. die Daten, die er erfasst und freigegeben hat nicht in der geänderten Version bei sich (also nach der Freigabe)? Auch nicht wenn ich synchronisiert habe?
Muss das wie bei ANo-Cockpit (z.B. Adressänderung) erst mit der nächsten Lohnabrechnung final werden?!
Danke.
PS wir hatten es mal, dass Daten "verschluckt" wurden, davor hat er nun Sorge und möchte gern das sehen, was er auch erfasst hat-verständlicherweise.
Personaldaten kann direkt nach Erfassung der Daten im Lohnprogramm synchronisiert werden und die Daten sind dort dann auch sofort ersichtlich.
Die Daten unter Mitarbeiter (Änderungen erfassen) werden erst nach der Verarbeitung im RZ eingespielt - es muss nicht zwingend eine Lohnabrechnung erfolgen. Stammdaten ins RZ senden ist ausreichend.
Monatsdaten wird grundsätzlich nicht "rückwärts" synchronisiert. Das war aber bei der alten Lohn-Vorerfassung auch schon so.
Dazu müsste der Lohnsachbearbeiter aber über neue Daten informiert werden, um die Synchronisation anzustoßen und das ist aktuell nicht der Fall. Jedenfalls nicht aus DATEV-Personal heraus, sondern wieder extra über E-Mail vom Mandanten.
Also bei Stammdatenänderungen gibt es inzwischen eine Benachrichtigungsfunktion. Nur für die Neuanlage von Mitarbeitern unter Personaldaten funktioniert das nicht. Da brauch man wirklich einen Hinweis vom Mandant, wenn die Daten noch vor der Abrechnung abgerufen werden sollen.
Wie das mit der Benachrichtigung funktioniert steht im Dok. 1049462
Wie schaut es mit den weiteren "Features" aus?
- Anbindung an MyDatev Kommunikation
- Mitarbeiter-Neuanlage inkl. Sofortmeldung & Personalfragebögen
- Ausbau Personalfragebogen (Vordefinierter Personalfragebogen je Beschäftigungsart auswählbar)
- Personal Plus
Es gibt ja verschiedenste Angaben dazu, wann diese kommen sollen/sollten. Gerade die (hoffentlich endlich brauchbaren) Personalfragebögen und die Anbindung an MyDatev Kanzlei wären echt hilfreich im Arbeitsalltag.
Ergänzung: Abfrage SV-Nr.
Hey, danke.
Der Mdt. arbeitet mit, macht auch Angaben bei Neuanlagen usw.
ABER
ich will ja nur einmal den Lohn anfassen, außer ich gebe Neuanlagen frei.
Da ist mir das Prozedere auch klar,
Nun ist es vorgekommen, dass der Mdt. ein Gehalt anpasst (und die Änderungen zwar nach Import aus RZ bei mir sind,) er aber die alten Daten drin hat. Das kann m.E. aber doch nur passieren, wenn bei der Neuanlage, die ich nach Erfassung des Mdt. hole/synchronisiere und Daten ins RZ senden muss und danach wieder synchronisiere damti er die Daten sehen kann oder was ist da passiert?!?
Ich hatte ja noch nicht mal die Daten aus RZ geholt, als er seine eigene freigegebene Änderung nicht mehr sehen konnte!
@AndiH schrieb:Dazu müsste der Lohnsachbearbeiter aber über neue Daten informiert werden, um die Synchronisation anzustoßen und das ist aktuell nicht der Fall.
Doch, das geht inzwischen. Findet sich in den Mitteilungen - Kontoverwaltung.
Also Neuanlage Mitarbeiter über Personaldaten:
1. In der Kanzlei Daten über Datev Personal holen (Synchronisieren)
2. Mitarbeiter ist zu diesem Zeitpunkt unter Mitarbeiter (Änderungen erfassen) noch nicht sichtbar
3. Mitarbeiterdaten entsprechend bearbeiten/ergänzen
4. Daten wieder zurück nach Personaldaten synchronisieren
5. Mitarbeiter ist unter Mitarbeiter (Änderungen erfassen) noch immer nicht sichtbar
6. Verarbeitung der Stammdaten im RZ z.B. wegen Elstam-Abruf oder Abfrage SV-Nummer
7. Nur die verarbeiteten Stammdaten sind in Mitarbeiter (Änderungen erfassen) einsehbar
Wenn der Mandant unter Mitarbeiter (Änderungen erfassen) Stammdatenänderungen erfasst und freigibt kommen diese über den ASCII-Import ins Lohnprogramm. Diese geänderten Daten bleiben auch so im Mitarbeiter stehen. Wenn natürlich die ASCII-Daten nicht korrekt vor der Abrechnung oder dem erneuten Stammdatensenden ins RZ verarbeitet wurden, werden diese unter Mitarbeiter (Änderungen erfassen) wieder auf den alten Stand zurück geschrieben.