Hallo MH,
vielen Dank . Ja, so denke ich es mir auch.
Viele Grüße
Danke Cro,
auf dies FAQs wollte ich mich auch beziehen, hätte die Fundstelle auch angeben können. Mir ging es halt darum, dass nicht alle AG auszahlen "müssen", wie es vorher geschrieben stand.
Vielen Dank für die Ergänzung und die Bitte um Entschuldigung, dass ich diesen Beitrag unnötigerweise provoziert habe.
LG
WF
Hallo liebe Community,
wir stecken gerade in der Abrechnung für 08/22 und somit auch in der Abrechnung der Energiepreispauschale im Bezug auf die Lohnsteueranmeldung.
Wir haben jedoch das Problem, dass sämtliche Arbeitnehmer*innen, die wir zum 01.09.2022 angelegt haben, nicht auf der Probeabrechnung August in der Aufstellung der Arbeitnehmer*innen erscheinen, die zur Reduktion der Lohnsteuer heran gezogen werden.
Wie in Dokument 1024623 beschrieben haben wir vor Neuanlage der Arbeitnehmer*innen die neue Lodas-Version (11.93) installiert und die neuen Arbeitnehmer*innen auch alle korrekt geschlüsselt. Stammdaten sollten ebenfalls im Rechenzentrum vorliegen. Auch tauchen die Arbeitnehmer*innen nicht wie in Dokument 1024623 beschrieben ohne Namen im Fehler-/Hisweisprotokoll auf.
Ist das jetzt lediglich ein Problem mit der Probeabrechnung und tauchen die Arbeitnehmer*innen bei der Abrechnung selbst dann auf? Oder gibt es ggfs. doch ein anderes Problem?
Wir möchten hier gerne sicher gehen um Korrekturen über die Nebenbuchführung zu vermeiden.
Vielen Dank vorab!
Gruß Daniel Voß
Hallo Svenja,
vielen Dank für die Information. Du hast von L&G geschrieben. Wir rechnen mit LODAS ab.
Dann hoffe ich, dass das mit LODAS genauso ist.
Schade das die Information im Dokument nicht zu finden ist. So muss man hoffen das man nicht irgendwo doch einen Fehler hat und am Ende Korrkturen notwendig werden die man hätte vermeiden können.
Gruß und Dank
Daniel
Hallo zusammen,
ich habe jetzt abgerechnet und laut dem DÜ-Protokoll LST wurden 35 x die EPP auf die Steuer angerechnet, korrekt.
In die FiBu haben sich aber interessanterweise nur 10.200, also 34x 300,- übertragen.
Warum das nur. Liegt es an einem neuen Mitarbeiter der zum 01.09. anfängt?
Das DÜ Protokoll ist ja korrekt.
Vielleicht ergibt sich das Problem ja bei anderen auch und löst sich dann.
Vielen Dank!
Hallo,
wurde der Betrag für den neuen AN über die Nebenbuchführung manuell erfasst? Wenn ja dann muss dieser Betrag manuell in der Fibu nachgebucht werden, da dies nicht im Buchungsbeleg auftaucht.
Gruß
@Gizmo schrieb:Hallo zusammen,
ich habe jetzt abgerechnet und laut dem DÜ-Protokoll LST wurden 35 x die EPP auf die Steuer angerechnet, korrekt.
In die FiBu haben sich aber interessanterweise nur 10.200, also 34x 300,- übertragen.
Das ist richtig. Sie generieren ja jetzt den Buchungsbeleg August für die Fibu August, da tauchen grundsätzlich keine Daten für Folgemonate auf. Die LSt-A ist da anders gestrickt.
Danke für die schnellen Antworten!
Nein, ich hatte den Betrag nicht erfasst.
Danke!
Hallo,
das Feld Auszahlung Energiepreispauschale unter Mandantendaten | Steuer | Allgemeine Daten, Registerkarte Lohnsteuer-Anmeldung gilt für alle Arbeitnehmer übergreifend. Sie müssen in den Personaldaten den Anspruch auf Auszahlung nicht ändern.
Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer erhalten die Energiepreispauschale in diesem Fall über die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2022.
Ganz so einfach ist es nicht.
Zumindest in Lohn und Gehalt ist es so:
Wenn alle Lohnarten korrekt eingefügt und kontiert sind, ist bei monatlicher Lohnsteueranmeldung die Energiepreispauschale auch schon im Buchungsbeleg für August 2022 enthalten.
Sie wird ja mit der Lohnsteuer für August verrechnet und mindert so die Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt.
Hier die Daten aus einer Lohnsteueranmeldung für August:
Und hier die dazugehörigen Zeilen aus dem Buchungsbeleg:
(Im Buchungsbeleg ist die Verb. Finanzamt nun im Soll, entsprechend der Erstattung aus der Lohnsteueranmeldung.)
Allerdings wird der Energiepreispauschale für den Buchungsbeleg offenbar vom Programm beim Schritt der Erstellung der Lohnabrechnungen für den Buchungsbeleg bereitgestellt und nicht beim Monatsabschluss.
Denn ich hatte das gleiche Problem bei einer im September neu eintretenden Angestellten, die im Buchungsbeleg nicht auftauchte. Für sie wurde natürlich im August keine Abrechnung erstellt.
Ich hatte, bzw. habe es auch bei Änderungen nach Erstellen der Abrechnungen:
Im Fall, aus dem die Lohnsteueranmeldung und der Buchungsbeleg oben stammen, war für drei Mitarbeiterinnen bisher keine Auszahlung der Pauschale geschlüsselt.
Nach Erstellen Lohnabrechnung und Durchführen des Monatsabschlusses bekam ich dann doch noch die Bescheinigungen zum ersten Dienstverhältnis.
Nach Rücksetzen des Monatsabschlusses und Änderung der Schlüsselung für die Energiepreispauschale wird sie auch korrekt mit 900,00 Euro zusätzlich von der Lohnsteuer abgezogen.
Hier die neue Lohnsteueranmeldung für August:
Der Buchungsbeleg zeigt aber auch nach manueller Aktualisierung weiterhin eine "Verbindlichkeit" von 2.041,92 Euro im Soll, und auch auf dem Konto 8605 erscheinen weiterhin 2.700,00 Euro, anstelle der 3.600,00 Euro aus der Lohnsteueranmeldung.
Nachtrag: Bei den drei Mitarbeiterinnen handelt es sich um Neueintritte im September, sondern um bestehende Arbeitsverhältnisse, die im August auch abgerechnet wurden.
Man sollte also in den Fällen von Neueintritten im September oder bei Änderungen der Schlüsselung zur Energiepreispauschale den Buchungsbeleg noch einmal kontrollieren.
der kann das nicht verbuchen, weil keine Abrechnung gefahren wird.
Der Epp-Assistent kürzt einfach nur die LstA. Alles andere funktioniert nicht sauber.. liegt wohl einfach an der Abrechnungslogik.
ps: bei neuabrechnung der mitarbeiter sollte auch der beleg passen.. es hängt alles an der abrechnung.
Danke, das war ja auch meine Vermutung.
Ich wollte aber eben nicht neben dem Monatsabschluss noch alle Abrechnungen zurücksetzen.
Obwohl es eigentlich nicht ganz logisch ist, da die Auszahlung nicht in der Abrechnung für August erfolgt, und die Erfassung des Anspruchs auch für Mitarbeiter möglich ist, für die keine Abrechnungen im August gemacht werden können.
In der Lohnsteueranmeldung werden diese dann trotzdem korrekt mitberechnet.
Hallo,
haben Sie schon eine Lösung? Ich habe 2 neue Mitarbeiter ab September, aber auch keine vollständige Daten...
Grüße Sylvia
Hallo,
ich habe auch ab September 2 neue Mitarbeiter und mir fehlen noch ganz viele Daten....haben Sie schon Infos erhalten, ob das mit nur grobe Daten klappt?
Grüße Sylvia
Hallo Sylvia,
das Thema habe ich auch, bei einigen weiß ich nur, wie sie heißen und dass sie am 01.09. anfangen. Habe sie mit nur minimalen Daten angelegt, nicht mal die SteuerID habe ich. Bzgl. der EPP auf "ja" geschlüsselt. Abrechnung gemacht (die tausend Fehlermeldung bzgl. der fehlenden Daten ignoriert 😉 ) und voilà: in der LSt-Anmeldung wird die korrekte Anzahl an AN (inkl. der neuen MA) berücksichtigt.
LG
Dankeschön für den Tipp.
So werde ich es machen und beten, dass alles klappt.
Grüße Sylvia
Liebes Datev-Team,
gibt es eine Möglichkeit für einzelne Mitarbeiter den Auszahlungsmonat zu ändern?
Mein Problem: Arbeitgeber LSt-Anmeldung jährlich. 1 Mitarbeiterin braucht das Geld aber bereits im September.
Alle im September vorstrecken kann sichdas Unternehmen nicht leisten. Der einen würde sie es aber machen?
Ich habe nicht die Möglichkeit die Lohnart 5800 direkt anzuwählen?
Wie könnte dies umgesetzt werden? Vorschuss 300€ ist ja zuviel.
Würde mich über eine Hilfestellung freuen.
Lg Angi
Nein das geht nicht entweder alle oder keiner.
Geht daher nur über Vorschuss je nach Steuersatz können Sie das ja mit lohnvorab oder jedem anderen online Lohnprogramm simulieren was von einem Bruttobezug von 300 EUR ohne SV übrig bleibt und das geben Sie dann einfach als Nettovorschuss ein.
FunFact am Rande:
Wenn man in Lohn und Gehalt im EPP Zuordnungsassistent die Energiepreispauschale den entsprechenden Mitarbeitern zuordnet (Button Zuordnen) und dieses Fenster dann mit dem X oben in der Ecke schließt, dann übernimmt er es auch.
Wenn man in LODAS im EPP Zuordnungsassistent die Energiepreispauschale den entsprechenden Mitarbeitern zuordnet und dieses Fenster dann mit dem X oben in der Ecke schließt, dann übernimmt er es NICHT. Hier muss man nach dem auswählen der Mitarbeiter und dem drücken des Buttons zuordnen, tatsächlich nochmals mit dem Button OK bestätigen.....
Schöne DATEV Welt......
Nett, wer arbeitet schon mit beiden Lohnprogrammen ( Datev Denke ?)
Hallo zusammen,
nun ist es soweit, heute flattern einige Neuanmeldungen rein, von AN die mir bisher nicht vorlagen.
Mache ich nun eine Wiederabrechnung 08/22?
Komplett oder reicht einer einzelnen PNR?
Das mit der Nebenbuchführung verstehe ich leider absolut nicht.
Muss ich die Nebenbuchführung dann im Monat 08/22 erfassen und 08/22 Neu abrufen,
oder im Monat 08/22 erfassen und 09/22 abrufen oder geht das einfach mit dem Abruf 09/22, Erfassung in 09/22 mit der Angabe 08/22 und die LST-Anmeldung 08/22 wird dann rückwirkend korrigiert?
(Ich weiß, jetzt könnte ich 08/22 eigentlich noch wieder abrechnen, da wir vor dem 10ten sind, aber manchmal kommen Mandanten trotz voriger Info erst Mitte des Monats mit den neuen Infos.
Wie soll man mit der Auszahlung bei Schätzlöhnen vorgehen?
Aktuell wird vor dem 10.09.2022 der August-Lohn abgerechnet und auch ausgezahlt. (EPP wird hier in der LSt-Anmeldung berücksichtigt)
Der September-Lohn (in dem die EPP von Lohn und Gehalt automatisch berechnet wird und auch ausgezahlt werden soll) wird entsprechend erst kurz vor dem 10.10.2022 abgerechnet und nach Ende September - und somit zu spät - ausgezahlt.
Man kann hier nicht mal sagen, dass der AG eine Vorschusszahlung der EPP im September tätigen soll, da der Auszahlungsbetrag variiert.
Gibt es dazu Meinungen?
Wir zahlen in diesem Fällen im Oktober aus. Die FAQ gibt dies auch her.
Kann die Auszahlung aus organisatorischen oder abrechnungstechnischen Gründen nicht mehr fristgerecht im September 2022 erfolgen, bestehen keine Bedenken, wenn die Auszahlung mit der Lohn-/Gehalts-/Bezügeabrechnung für einen späteren Abrechnungszeitraum des Jahres 2022, spätestens bis zur Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung für den Arbeitnehmer, erfolgt.
Daran habe ich auch gedacht, "organisatorische oder abrechnungstechnische Gründe" ist halt sehr unklar. Aber in dem Fall würde es wohl passen, da es tatsächlich abrechnungstechnisch nicht anders geht.
guten Morgen,
Abrechnung mit Lohn und Gehalt
Wir haben eine monatsversetzte Anmeldung der Lohnsteuer und wir haben eine Konsolidierung von 12 Mandanten
Monat 7 ist abgeschlossen, Lohnsteuermeldung für den 10.09. steht zum versand bereit.
Nun haben wir 2 neue Mitarbeiter zum 01.09.
Somit muss ich den Monatsabschluss bei dem betreffenden Mandanten zurück setzen und die beiden MA anlegen, Abrechnen und buchungsbeleg neu erstellen. Dann den Monatsabschluss.
Nun haben wir für den August schon Mutterschutz an Krankenkasse zum Beispiel fertig und versendet.
Meine Frage: werden alle Meldungen aus dem Monat 8, welche wir inzwischen versendet haben, (Mutterschutz, Abmeldungen Elstam, Anmeldungen KK) durch den neuen wiederholten Monatsabschluss 7 gelöscht und wir müssen alles neu versenden und die Krankenkasse z. b. bekommt wieder die Entgeltbescheinigung für Kind Krank?
Moin,
wie läuft es denn jetzt eigentlich mit den Rentner, die hier auf GV-Basis arbeiten, diese sollen ja jetzt die 300,00€ über den Staat ausgezahlt bekommen, nehme ich diese bei mir jetzt wieder raus?
Liebe Grüße