... dass die Stkl. für die Auszahlung im September vorhanden sien muß, ist mir schon klar. Mir geht es ja um die Berücksichtigung in der August-Lohnsteueranmeldung -> reicht es da, wenn ich die Person im Stamm mit Grundsatzdaten, z.B. Name, Adresse, Eintrittsdatum (01.09.), Geb.-Datum und natürlich in den Besonderheiten die Energiepauschale "ja" angelegt habe, oder sind zwingend andere Daten, die ich noch Abfragen muß, z.B. Steuer-Ident.-Nr., SV-Nr, etc. notwendig? Auch für mich wäre diese Antwort wichtig. Wenn ich den MA mit den obigen Daten anlege und er kommt dann doch zum 01.09. nicht, kann ich ihn dann problemlos wieder löschen? Immerhin wird ja jetzt bei mir im Juli im Buchungsbeleg die Energiepreispauschale bei Lohnsteueranmeldung und beim Mitarbeiter verbucht.
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