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Energiepreispauschale 300,- / Abrechnung über den Lohn!

669
letzte Antwort am 19.10.2022 09:56:14 von Lohnbüro80
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M_H
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@Uwe_Lutz  schrieb:Ich möchte nicht wissen, wie viele Lohnabrechnungen über LODAS falsch laufen, weil sich der Lohnsachbearbeiter entweder nicht darum kümmert oder es einfach mal vergisst...

... oder einfach keine Ahnung hat. Nicht falsch verstehen, aber das ist leider oft ein Problem bei Steuerberatern. Solange der Lohnbuchhalter kein eigener Beruf ist sondern zumeist der Lohn als "Abfallprodukt" mal eben mitgemacht wird (kann man ja nichts dran verdienen), werden immer wieder unwissentlich falsche Abrechnungen laufen. In unserem Büro kann sonst keiner Lohn (und will auch nicht), also bin ich alleine unter vielen.

t_r_
Allwissender
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Nachricht 662 von 670
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In unserem Büro kann sonst keiner Lohn (und will auch nicht), also bin ich alleine unter vielen.

Mit. 😀

M_H
Fortgeschrittener
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ja - und mit 🤣

lodas-abrechner
Einsteiger
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LODAS kennt einen derartigen Hinweis leider nicht. 

 

Vielleicht kann DATEV den Hinweis bei Lohn und Gehalt auch künftig in LODAS aufnehmen als Plausibilitätsprüfung.🙏

 

Und ja, Sie haben natürlich Recht, wer Lohn abrechnet, muss das mit der Jahreslohnsteuertabelle und den Sonstigen Bezügen auf dem Schirm haben. 

Ehrlich gesagt, denke ich da bei den "großen" Sonderzahlungen, wie Urlaubs-/Weihnachtsgeld auch immer rechtzeitig daran und nun hat es mich bei der EPP kalt erwischt, da hier erst mal die Anspruchsberechtigung, Handhabung der Abrechnung im Fokus stand und ich einfach an die Vorarbeitgeber-Werte in dem Moment nicht dachte. Werde ich künftig auch umstellen und bei künftigen Neueintritten sofort abfragen (und nicht erst wenn der Sonstige Bezug ansteht).

 

Viele Grüße Barbara D.

 

Uwe_Lutz
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Moin,

 

mal als kurzer Hinweis. Die FAQ zur EPP vom BMF (ich liebe diese Abkürzungen) wurden (wohl schon am 22.09.2022) aktualisiert:

 

Bundesfinanzministerium - FAQs „Energiepreispauschale (EPP)“

 

Muss jeder mal gucken, ob interessante Infos dabei sind. Die neuen/geänderten Passagen sind fett geschrieben.

 

Auf jeden Fall ist jetzt dort z.B. angegeben, dass ausgesteuerte AN keinen Anspruch auf die EPP haben. Das war ja hier immer wieder eine Frage.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

t_r_
Allwissender
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Hatte ich heute noch reingeschaut und die Standänderung nicht bemerk.t  😟 @Uwe_Lutz Adlerauge 👍👍

 

Ich würde es bei der Aussteuerung aber so interpretieren, wie es hier auch schon einige anklingen ließen, wenn der Arbeitnehmer dieses Jahr noch Krankengeld bezogen hat, kriegt er die EPP.

Uwe_Lutz
Überflieger
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@t_r_  schrieb:

 

 

Ich würde es bei der Aussteuerung aber so interpretieren, wie es hier auch schon einige anklingen ließen, wenn der Arbeitnehmer dieses Jahr noch Krankengeld bezogen hat, kriegt er die EPP.


Ja, genau so sehe ich dies auch - war in der Kürze aber leicht missverständlich.

Lohnbüro80
Aufsteiger
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Hallo!

In einer Firma mit vierteljährlicher Lohnsteuerabgabe soll die 300 Euro im Oktober ausgezahlt werden.

Der Mandant teilt mir mit, dass einer der Mitarbeiter zum 30.09.22 abgemeldet werden soll.

 

Er hat ja grundsätzlich Anspruch auf die 300 Euro, da er am 1.9. beschäftigt war, aber wie soll ich ihm das auszahlen. Im Oktober erhält er ja keine Lohnabrechnung wegen Austritt 30.09.

 

Muss die Vierteljährliche Lohnsteueranmeldung um 300 Euro herabgesetzt werden? Und er muss sich das Geld über die EST holen?

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MiLie
Beginner
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Richtig. LSt Korrektur und der AN holt es über die ESt. Siehe auch Punkt 3.9 im Info Dok

 

Energiepreispauschale: Lohnsteuer-Anmeldung korrigieren - DATEV Hilfe-Center 

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Lohnbüro80
Aufsteiger
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Danke

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669
letzte Antwort am 19.10.2022 09:56:14 von Lohnbüro80
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