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Datensatz Arbeitgeberkonto

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letzte Antwort am 17.10.2023 13:46:33 von rschoepe
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NaJu2008
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Nachricht 1 von 47
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Hallo,

 

ich hatte gerade ein sehr interessantes Telefonat mit einer Krankenkasse. Die Krankenkassen fordern bereits fleißig die Datensätze für das Arbeitgeberkonto elektronisch an.

 

Laut Jahreswechselseminar soll bei Datev dieses elektronische Meldeverfahren aber voraussichtlich erst ab 01.07.2023 umgesetzt werden.

 

Was passiert denn jetzt eigentlich mit den ganzen Meldungen? Verschwinden die in irgendeinem Datenpool und keiner erfährt von den Anfragen bis die Krankenkasse mal Papier auf den Postweg bringt? Eine Rückmeldung über angeforderte Daten kommt im Lohnprogramm jedenfalls nicht.

DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 47
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Hallo,

 

nach § 28b Absatz 3b SGB IV haben Arbeitgeber auf elektronische Anforderung einer Einzugsstelle mit der nächsten Entgeltabrechnung die notwendigen Angaben zur Einrichtung eines Arbeitgeberkontos elektronisch zu übermitteln:

 

- Grunddaten,
- abweichende Korrespondenzanschrift,
- Dienstleister,
- Wahlerklärung für die Teilnahme am Ausgleichsverfahren U1 und SEPA-Lastschriftmandat.

 

Bei DATEV wird diesbezüglich die Programmumsetzung in LODAS und Lohn und Gehalt voraussichtlich ab Juli 2023 erfolgen.
Weitere Informationen und den aktuellen Stand finden Sie im Hilfe-Dokument 1011662 unter Punkt 2.8.2 Gemeinsame Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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NaJu2008
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Nachricht 3 von 47
4213 Mal angesehen

Aber woher weiß ich, dass die Krankenkasse eine elektronische Anforderung geschickt hat?

Die Anforderung wird ja derzeit nicht über das Rückmeldeverfahren in die Lohnprogramme gemeldet.

 

Muss ich dann hier jedes Mal selbst dran denken wenn ich einen Mitarbeiter mit einer neuen Krankenkasse anlege?

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 4 von 47
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Das Thema scheine ich einfach ignoriert zu haben. 🤔

 

Wahrscheinlich weil hier wieder ABM für die Lohnbuchhaltung betrieben wird. Immerhin stellt die Agentur für Arbeit die Arbeitgeberdaten bereits über den Betriebsnummernservice an die Krankenkassen bereit. Diese müssen sich "nur" bedienen, aber es ist ja auch viel leichter, wenn wieder der Arbeitgeber an eine weitere Stelle identische Daten liefert. Na gut, nicht ganz. Umlage wird über den Betriebsnummernservice nicht gemacht. Allerdings übermitteln wir ja bereits Beitragsnachweise mit ermittelten U1-Beiträgen. Daraus sollte doch technisch etwas möglich sein...

 

Wie soll den das SEPA-Mandat über das Lohnprogramm verschickt werden? Hier wird doch eine Originalunterschrift benötigt.

 

 

NaJu2008
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 47
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So an sich find ich es ja ganz ok, wenn die U1 auch automatisch an die KK übermittelt wird. Aber Lastschrift sehe ich auch eher kritisch.

 

Im Vorfeld habe ich davon aber auch nicht viel mitbekommen. Wenn das übers Rückmeldeverfahren kommt, muss man sich ja nicht großartig kümmern.

 

Aber wenn die KK die Daten jetzt schon elektronisch anfordert scheint sich das ja nicht erst kurz vorm Jahreswechsel jemand überlegt zu haben. Die mussten ja schließlich auch erst ihre Schnittstellen dafür einrichten.

 

Aber warum kann das Datev dann noch nicht?

 

Ansonsten sind es ja eher die Finanzämter die ihre Elster-Schnittstelle nicht auf die Reihe bekommen 😅

t_r_
Allwissender
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Nachricht 6 von 47
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@NaJu2008  schrieb:

So an sich find ich es ja ganz ok, wenn die U1 auch automatisch an die KK übermittelt wird. Aber Lastschrift sehe ich auch eher kritisch.

 

Von mir aus könne die U1 Daten gerne elektronisch rüber. Nur im Normalfall sollte das ja schon vollautomatisch - immerhin gehen ja die Beitragsnachweise mit Umlagebeiträge an die Krankenkassen - als Wahl erkennbar sein. Müsste doch "nur" eine Kennzeichnung in den ersten Beitragsnachweis und dann am Anfang eines "Wahljahres".

 

Lastschrift wäre für mich nur als Querprüfung interessant. Ja, Mandant will Lastschrift und Krankenkasse hat kein Mandat vorliegen, also wird nachgefragt und es kommt nicht sofort die Mahnung.

 

Nur die meisten Daten kriegen die Krankenkassen von der Agentur für Arbeit automatisch bereitgestellt. Ich habe mich da vor kurzer Zeit mit jemanden von der Agentur für Arbeit ausgetauscht, weil mich interessiert hat, wie das Verfahren ist.

 

Die Agentur für Arbeit stellt alle Daten aus dem Betriebsnummernservice den Krankenkassen zur Verfügung. Die Krankenkassen müssen diese Daten "nur" in ihr System kriegen und eine Lösung der Aktualisierung finden. Hier hapert es noch bei einigen Krankenkassen, wie ich festgestellt hatte und deshalb bei der Agentur für Arbeit mal nachgefragt habe.

Nun wird also ein zweites System parallel dazu eingeführt und wir haben wieder den Mehraufwand. Das ist einfach ärgerlich. Jede Schnittstelle mehr sorgt für mehr Probleme.

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NaJu2008
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Nachricht 7 von 47
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Also der Stammdatenabgleich zwischen Krankenkasse und Betriebsdatensatz der AA scheint zumindest zu funktionieren.

 

Ich habe einen Mdt. der vor einigen Monaten den Firmennamen geändert hat. Da hat die Krankenkasse dann die Namensänderung in der Betriebsdatenpflege angemahnt.

 

Aber dann gibt es auch Schnittstellen die scheinbar nicht benutzt werden --> Entgeltdaten für das Elterngeld. Angeblich soll es ja seit Mitte letzten Jahres möglich sein die Entgeltdaten für das Elterngeld elektronisch zu übermitteln. Ist die gleiche Schnittstelle wie die RV für die Anforderung der gesonderten Meldung verwendet.

Inzwischen hatte ich schon mehrere AN die in Elternzeit waren und noch keine einzige elektronische Anfrage für die Entgeltdaten.

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NaJu2008
Aufsteiger
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Nachricht 8 von 47
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Aber trotzdem liebe Datev, wie erfahre ich dass die Krankenkasse die Daten angefordert hat?

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NaJu2008
Aufsteiger
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Nachricht 9 von 47
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Habe heute einen Brief der Krankenkasse auf dem Tisch gehabt bei dem es um das Arbeitgeberkonto ging. Da heißt es:

 

"Seit dem 01.01.2023 können die Arbeitgeber die notwendigen Angaben zur Anlage eines Arbeitgeberkonto elektronisch übermitteln. Voraussetzung ist die Anforderung der Krankenkasse mit dem Datensatz Krankenkassenmeldung (DSKK). Die Teilnahme ist bis zum 30.06.2023 obligatorisch. Bislang nehmen noch nicht alle Softwareanbieter für Lohn- und Gehaltsabrechnungen am Verfahren teil. Sollten Sie den Datensatz erhalten haben, bitten wir um eine elektronische Rückmeldung."

 

So viel zum Thema der gesetzlichen Verpflichtung ab 01.01.2023.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

in den jetzigen Programmupdates kommen ja die ersten Felder, die für die Meldung der Einrichtung eines Arbeitgeberkontos erfasst werden können.

 

Ich habe mir dies daher mal etwas intensiver durchgelesen.

 

Irritiert bin ich darüber, dass in der elektronischen Meldung an die Krankenkasse auch ein Datensatz "Wahlerklärung für die Teilnahme am Ausgleichsverfahren U1 und SEPA-Lastschriftmandat" mit übermittelt werden soll.

 

Die Teilnahme am U1-Verfahren ist ja okay.

 

Aber das SEPA-Lastschriftmandat können WIR der Krankenkasse doch gar nicht erteilen. Dies muss doch der Mandant machen. Wie stellen sich die Krankenkassen das vor?

 

Wenn wir einer Krankenkasse ein SEPA-Lastschriftmandat für ein Konto unseres Mandanten erteilen, dürfte dieses unwirksam sein. Wir haben schließlich gar keine Vollmacht für das Konto.

 

Wie sehen dies andere LOHN-Anwender?

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

greese
Erfahrener
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Nachricht 11 von 47
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Hallo Herr Lutz,

 


@Uwe_Lutz  schrieb:

Moin,

 

Aber das SEPA-Lastschriftmandat können WIR der Krankenkasse doch gar nicht erteilen. Dies muss doch der Mandant machen. Wie stellen sich die Krankenkassen das vor?

 

Wenn wir einer Krankenkasse ein SEPA-Lastschriftmandat für ein Konto unseres Mandanten erteilen, dürfte dieses unwirksam sein. Wir haben schließlich gar keine Vollmacht für das Konto.

 

Wie sehen dies andere LOHN-Anwender?

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

 


Könnte da ein Zusammenhang mit der Einrichtung der qualifizierten elektronischen Unterschrift bestehen?

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 12 von 47
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@greese  schrieb:

Hallo Herr Lutz,

 

Könnte da ein Zusammenhang mit der Einrichtung der qualifizierten elektronischen Unterschrift bestehen?

Kann ich mir eher nicht vorstellen. Die Übermittlung erfolgt als Datensatz an die Krankenkassen. Die elektronische Unterschrift kann nur an eine Datei angebracht werden. Wir müssten also der Krankenkasse die Datei mit der Signatur übersenden - das ist im Rahmen eines Datensatzes m.E. nicht möglich.

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,


die Datenübermittlung Arbeitgeberkonto an die Krankenkassen wird ab 01.07.2023 durchgeführt.


Informationen, wie Sie die Daten zum Arbeitgeberkonto in LODAS erfassen, finden Sie in unserem

Hilfe-Dokument: Daten zum Arbeitgeberkonto in LODAS erfassen .


Notwendige Hintergrund-Informationen erhalten Sie in Dokument: Arbeitgeberkonto im DEÜV-Verfahren - Hintergrund .


Neuigkeiten und Änderungen werden wir selbstverständlich in den genannten Dokumenten entsprechend bereitstellen.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Weiß Jemand, wie man dann ab dem 01.07.2023 ein SEPA Mandat erteilen könnte?

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m_brunzendorf
Fachmann
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@_JuliaBorowski_  schrieb:

Weiß Jemand, wie man dann ab dem 01.07.2023 ein SEPA Mandat erteilen könnte?


Ich glaube, das geht auch dann nur manuell wegen der Original-Unterschrift - zumindest am Anfang.

Uwe_Lutz
Überflieger
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@m_brunzendorf  schrieb:

@_JuliaBorowski_  schrieb:

Weiß Jemand, wie man dann ab dem 01.07.2023 ein SEPA Mandat erteilen könnte?


Ich glaube, das geht auch dann nur manuell wegen der Original-Unterschrift - zumindest am Anfang.


Ich stell mir das auch später schwierig vor. Wir haben keine Bankvollmacht für die Konten der Mandanten. Also kann von uns dann m.E. auch kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden...

Petra3
Beginner
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Moin,

leider finde ich im Chat nicht die Antwort auf die Frage, wo ich die elektronische Anforderung der KK sehen kann.

Auch im Hilfedokument sehe ich hier keine Information. Ich habe nun die 2. KK, die sagt die DÜ zum Arbeitgeberkonto wurde elektronisch angefordert. Im Übernahmeprotokoll (qualifiziertes Meldeverfahren etc.) habe ich keine Anforderungen. Wo ist dies ersichtlich? Eine Auswertung 434 mit einer Anforderung habe ich ebenfalls nicht.

 

Zusätzlich stellt sich mir folgende Frage- ich habe mit 07 eine neue KK angelegt. Nun fordert die KK ja schon die Daten zum AG-Konto an. Wenn ich das Hilfedokument richtig lese, würde die DÜ der AG-Konten (sobald die elektronische Anforderung tatsächlich da wäre) aber ja erst mit der nächsten Entgeltabrechnung, also August stattfinden. Warten die KKén tatsächlich einen Monat auf die Daten?

 

Besten Dank für Eure Hilfe

VG Petra

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pogo
Meister
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Ich arbeite mit LODAS.

 

Ich glaube so war der Ablauf bei mir:

 

Dass eine Anforderung der KK und DÜ vom 20.7. vorliegt, bekam ich beim Öffnen des Mandanten kurz mitgeteilt. Die Mitteilung ist dann aber nicht mehr aufrufbar, zumindest hab ich noch nicht gefunden wo.

Vermutlich zeitgleich tauchte die neue Auswertung 435 auf.

 

Auslöser war eine Anmeldung am 12.7.

 

pogo_0-1690212682398.png

 

Vielleicht musst du mal ins Fehlerprotokoll schauen, ob die DÜ aus bestimmten Gründen nicht erfolgen konnte.

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Petra,


die Anforderung der Krankenkasse finden Sie im Übernahmeprotokoll. Die Übermittlung an die Krankenkasse wird auf der Auswertung 435 DÜ-Prot. Arbeitgeberkonto Krankenkassen dokumentiert.


Wenden Sie sich gern über einen anderen Weg an uns, wenn wir uns den Sachverhalt bei Ihnen ansehen sollen.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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AH_MSG
Beginner
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Guten Tag,

 

ich habe zum 01.07.2023 einen neuen Mitarbeiter mit neuer Krankenkasse angelegt und bereits bei der Beitragsschätzung für 07/2023 die neue Krankenkasse mit übertragen. Mit der Abrechnung 07/2023 wurde der Mitarbeiter auch angemeldet. Soweit hat alles funktioniert.

 

Was jedoch nicht geklappt hat, war die Übermittlung der Daten für das Arbeitgeberkonto. Obwohl die Abrechnungsstelle und auch alles andere ordnungsgemäß (siehe Brennpunkt "Arbeitgeberkonto Krankenkassen" hinterlegt ist, wurde hier nicht wie von DATEV angekündigt, automatisch mit dem Monatsabschluss die Datenübermittlung ausgelöst. Dementsprechend gibt es auch kein DÜ-Prot. Arbeitgeberkonto Krankenkassen. Die Krankenkasse hat uns inzwischen schon angeschrieben und zur Datenübermittlung aufgefordert. Für die Übergangszeit wäre eine Übermittlung auch weiterhin postalisch möglich. Genau diesen Aufwand möchte man aber doch vermeiden.

 

Woran kann es liegen, dass die Datenübermittlung noch nicht funktioniert?

Viele Grüße

Anke Hetzer

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Petra3
Beginner
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Moin, ich habe mittlerweile mehrere solche Fälle. Die (neu angelegten) Krankenkassen sagen durchgängig, dass sie mit der per DÜ erhaltenen DEÜV Meldung der neuen Mitarbeiter automatisch den Datensatz für die elektronische Anforderung der Arbeitgeberkontodaten angefordert haben. In Lodas liegt die Anforderung nicht vor, so dass analog die Daten nicht mit dem nächsten Lauf an die Krankenkassen übermittelt werden. Mehrere Krankenkassen haben die Anforderung nochmals angestoßen- bei mir im System nicht vorhanden. Bis dato kann mir keiner weiterhelfen. Die Fragebögen habe ich nochmals in Papier von den Krankenkassen erhalten...

Die Datev hatte meine Stammdaten etc. geprüft, hier ist alles in Ordnung...

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mhaas
Erfahrener
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Moin Herr Lutz,


ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das funktioniert, zumal ja nicht mal alle Krankenkassen die Rückmeldung eines SEPA-Mandats in elektronischer Form zulassen, sondern man das noch ganz brav per Post schicken muss (vermutlich weil es dann einfacher ist, zu behaupten, dass SEPA-Mandat wäre nicht angekommen).

 

Aber den grundsätzlichen Einwand kann ich nachvollziehen. Und da hilft dann auch eine elektronische Signatur m.E. nix, denn auch die liegt uns ja im Normalfall nicht vor.

 

Viele Grüße

Mirko Haas

Lang may yer lum reek
Uwe_Lutz
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@mhaas  schrieb:


ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das funktioniert


Mein Kommentar sollte eigentlich auch eher bedeuten, dass ich mir dies nicht vorstellen kann...

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Tag,


damit in Lohn und Gehalt mit dem Monatsabschluss ein DÜ-Prot. Arbeitgeberkonto Krankenkassen erstellt wird, muss die Anforderung der Arbeitgeberdaten zur Einrichtung eines Arbeitgeberkontos seitens der Krankenkasse per Rückmeldung vorliegen.


Ist diese Rückmeldung noch nicht vorhanden bzw. noch nicht eingespielt, erfolgt für die neue Krankenkasse vorerst keine Datenübermittlung für das Arbeitgeberkonto.


Zu erstellende Meldungen werden mit dem nächsten Monatsabschluss erneut geprüft. Außerhalb des Monatsabschlusses ist keine Datenübermittlung möglich.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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koecke
Einsteiger
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Hallo @Nina_Schöneweis,

 

wenn ich ihre Antwort und  Arbeitgeberkonto im DEÜV-Verfahren - Hintergrund richtig verstanden habe, wäre der ideale Prozess, die DÜ-Anmeldung eines neuen Mitarbeiters möglichst zeitnah nach Eintritt vorzunehmen, sodass zum Abrechnungsstichtag bereits die KK-Anforderung per Rückmeldung vorliegt und so mit dem ersten Monatsabschluss nach Mitarbeitereintritt das DÜ-Arbeitgeberkonto bereits an die KK übermittelt wird?

 

koecke_1-1691758149416.png

 

Sobald die KK-Anforderung per Rückmeldung nicht zum Tag des Monatsabschlusses vorliegt, erfolgt der Versand des DÜ-Arbeitgeberkontos erst mit dem nächsten Monatsabschluss. Somit wäre das elektronische SEPA-Mandat dann via DÜ-Arbeitgeberkonto auch nicht hilfreich, da im Erstmonat dieses noch nicht der Krankenkasse vorliegt.

 

Viele Grüße aus Augsburg

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


richtig, das wäre der ideale Prozess.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Petra3
Beginner
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Moin,

nach wie vor löst das leider nicht mein Problem, dass die Krankenkassen die Anforderungen (bereits vor einem Monat und dies auf ausdrückliche Bitte bereits 2 mal) gesendet haben, diese Anforderung aber nicht in LODAS enthalten sind und somit wiederum keine DÜ an die Krankenkasse erfolgt!

Gibt es hierzu mittlerweile Lösungsansätze?

Besten Dank und beste Grüße

Petra

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andreakleinlagel
Einsteiger
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Hallo Petra3 und alle Mitleser,

 

ich habe mittlerweile den Verdacht, dass es noch Probleme mit den Rückmeldungen der Anforderungen und der Abosysteme gibt. Heute hatte ich das auch entdeckt (LODAS): im Juli neuen MA bei einer neuen KK angemeldet. Danach immer wieder im Lohnprogramm gewesen, aber keine Rückmeldung zwecks Anfordern des Arbeitgeberkontos erhalten, andere Rückmeldungen (ELStAM) aber schon. Am 03.08.23 habe ich den Lohn Juli abgerechnet, Auswertung 435 war überraschend mit dabei und auf dem FP ein Hinweis, dass noch nicht geholte Rückmeldungen vorliegen:

 

andreakleinlagel_0-1692097274783.png

 

Da danach aber immer wieder Rückmeldungen kamen, dachte ich, das wäre bei der Mandantin nun behoben, bis ich gestern wieder ein FP bekam mit der gleichen Meldung und ich die Rückmeldungen heute nun doch mal manuell geholt habe (gemäß Info-Dok im FP): da war tatsächlich als einzige Rückmeldung die Anforderung des Arbeitgeberkontos vom 10.07.2023 drin. 

 

@Petra3  haben Sie es mal mit einem manuellen Holauftrag versucht? Vllt ist Ihre Anforderung da auch mit drin?

 

DATEV könnt ihr mal das Rückmeldeverfahren/Abosystem prüfen?

Petra3
Beginner
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Nachricht 29 von 47
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Moin und danke für Ihre Idee! Leider stehen bei mir keine Rückmeldungen zur Übernahme bereit, ich habe es gerade nochmals geprüft.

Einen Hinweis im FP habe ich diesbzgl. auch nicht.

Viele Grüße Petra

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 30 von 47
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@koecke  schrieb:

Hallo @Nina_Schöneweis,

 

wenn ich ihre Antwort und  Arbeitgeberkonto im DEÜV-Verfahren - Hintergrund richtig verstanden habe, wäre der ideale Prozess, die DÜ-Anmeldung eines neuen Mitarbeiters möglichst zeitnah nach Eintritt vorzunehmen, sodass zum Abrechnungsstichtag bereits die KK-Anforderung per Rückmeldung vorliegt und so mit dem ersten Monatsabschluss nach Mitarbeitereintritt das DÜ-Arbeitgeberkonto bereits an die KK übermittelt wird?

 

 


Das klappt -zumindest in LODAS- nicht. Hier muss die Krankenkasse schon bei der Abrechnung des Vormonats vorhanden gewesen sein, damit eine abrechnungsunabhängige Anmeldung erfolgen kann. Bei einer neu angelegten Krankenkasse (und nur dann benötige ich die Anfrage der Krankenkasse für das Beitragskonto) kann man keine Vorab-Anmeldung auslösen.

 

@Nina_Schöneweis  schrieb:

Hallo,


richtig, das wäre der ideale Prozess.

 

Oder haben Sie hier noch eine Idee?

 

Hier sollte sich die DATEV m.E. etwas überlegen, wie man den Ablauf verbessern kann.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

46
letzte Antwort am 17.10.2023 13:46:33 von rschoepe
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