Aber wie von Euch schon bemerkt: Wenn mehrere Themen angegeben werden, sieht man bei restriktiver Vorgehensweise nur die Unterhaltung/Aufgabe/Dokumente, wenn man auf beide Themen Zugriff hat.
Wie ist da eure Meinung? Wie oft gibt es solche Sachverhalte mit mehreren Themen?
Ich denke, die Fälle dass ein Thema z.B. sowohl Lohn und Fibu betrifft, kommen schon vor. Ich wäre davon ausgegangen, dass das setzen eines Themas den Berechtigten sichtbar macht.
Wenn sich ein Thema mit Fibu- und Lohn-Bearbeiter überschneidet und ich beide Themen setze, dann weiß ich ja, dass ich nichts schreiben darf, was außerhalb der Kompetenzen liegt, da es beide sehen. Ansonsten müsste man in dem Fall, dass es für beide Themen einzelne Bearbeiter gibt, die das jeweils andere nicht sehen dürfen, zweimal das gleiche schreiben.
Kann mich dem anderen Beitrag anschließen, bei allen Themen die sich berühren oder ineinander greifen.
Bei Fibu und Lohn ganz oft, leider sind in dem Fall auch öfter die Sachbearbeiter beim Mandanten gerne getrennt.
In der Kanzlei sollen an sich die Themen von jedem aufgegriffen werden können, damit man in der Vertretungsphase auch jederzeit dem Mandanten helfen kann.
Hallo @Nicole_Müller ,
Aber wie von Euch schon bemerkt: Wenn mehrere Themen angegeben werden, sieht man bei restriktiver Vorgehensweise nur die Unterhaltung/Aufgabe/Dokumente, wenn man auf beide Themen Zugriff hat.
Wie ist da eure Meinung? Wie oft gibt es solche Sachverhalte mit mehreren Themen?
Auch wenn mE eher die Ausnahme sein wird, dass Threads mehrfach getaggt sind, würde ich von "Oder"-Berechtigung ausgehen und dies auch für sinnvoll halten.
Gruß
Taxit
P.S: Am WE ist mir auch ein Workaround zu meiner Frage "Thema Allgemein" und "Benachrichtigung Mandatsverantwortlicher" in den Sinn gekommen: einfach keine Rechte für "Allgemein" erteilen 🙂
Ich hätte noch eine Anregung: Es wäre schön, wenn man in Unterhaltungen etwas fett markieren oder unterstreichen könnte. Falls es dazu schon etwas gibt, habe ich es bisher nicht gefunden.
Ich hätte noch eine Anregung: Es wäre schön, wenn man in Unterhaltungen etwas fett markieren oder unterstreichen könnte. Falls es dazu schon etwas gibt, habe ich es bisher nicht gefunden.
Sehr gute Idee! Notfalls nur à la Whatsapp mit * und _
Hui, spannende Rückmeldungen - danke euch!
Ich gebe zu, ihr habt mich überrascht! 😲
Warum?
Wsh liegt es in unserer DATEV-DNA, aber wir möchten einfach ein nachvollziehbares Konzept etablieren, das euren Anforderungen an den Datenschutz entspricht.
Deshalb um sicherzugehen euch richtig verstanden zu haben, hier nochmal die konkrete Nachfrage:
Wenn wir eine ODER-Verknüpfung bei Themen-Rechte umsetzen, bedeutet das u.a. folgendes Praxisbeispiel:
Seht Ihr hier das Risiko für Situationen, in denen eine Person beim Mandant oder auch in der Kanzlei durch das "Oder"-Prinzip Einsicht in Informationen erhält, die sie nicht bekommen darf?
Nennt mich engstirnig bzw. oldschool, aber ich hätte gedacht, dass wir hier restriktiv vorgehen.
= Nur wer im obigen Bsp. das Recht für die Themen LOHN & FIBU hat, sieht die Unterhaltung/Aufgabe/Dokument.
Ich finde, wenn man in diesem Beispiel FIBU setzt, hat das ja den Grund, dass es dafür auch relevant ist und es muss halt klar sein, dass man in dieser Unterhaltung nur soviel schreibt, wie auch die FIBU wissen darf. Aber sonst macht es ja keinen Sinn überhaupt das zweite Thema zu setzen.
Hallo @Nicole_Müller ,
meine erste Reaktion war auch "möglichst restriktiv gestalten".
Nach etwas Reflexion über die praktische Anwendung überwog jedoch der Gedanke "wer soll an der Unterhaltung teilnehmen". Und ein Szenario "nur ein Benutzer mit Lohn- UND Fibu-Rechten" scheint zumindest mir praxisferner als "Fibu-" sowie "Lohn-Bearbeitung", zB bei der Diskussion über einen Lohn-Buchungsbeleg/Kontierungsfragen. Konstruieren läßt sich aber sicherlich beides.
Grüße,
Taxit
Guten Tag Frau Müller,
die Oder-Verknüpfung für den Mandanten fände ich super.
Da wir wirklich bei einigen Mandanten 2-3 Ansprechpartner (ab und zu sogar noch mehr) haben und die unterschiedliche Rechte haben/dürfen.
So das auch immer der hinterlegt ist und entsprechend die Mail bekommt, daher würde keiner Informationen bekommen, die er nicht haben darf.
Den nächsten Punkt bzgl. der Kanzlei finde ich schwierig und da fängt es an, was eher gewünscht ist.
In der Kanzlei selbst würde an sich jeder alle Rechte bekommen, damit bei Vertretung jederzeit darauf zugegriffen werden kann (in Vertretung betrifft es oft weder meinen Bereich noch meine Mandanten).
Aber wenn die Benachrichtigung mit dem entsprechenden Sachbearbeiter für die Bereiche z. B. durch die Aufträge verknüpft ist, dann bekommt immer nur der zuständige Bereich/Sachbearbeiter eine Benachrichtigung (gerade auch im Hinblick der Azubis, haben wir in manchen Aufträgen 2 Sachbearbeiter).
Und sollte der nicht reagieren (Abwesenheitsbenachrichtigung bisher nicht gesehen) dann hat die Vertretung zwar keine Benachrichtigung bekommen, aber kann sich das ansehen.
Ich hoffe das war verständlich!
MfG nh