Die Idee mit der automatischen Weiterleitung ist in der Theorie zwar gut, m. E. aber für die Praxis ungeeignet. Es ist nie auszuschließen, dass eine E-Mail-Adresse vom Absender auch für z. B. Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, Zahlungserinnerungen, AGB-Änderungen, Weihnachtskarten und anderes verwendet wird. Aus diesem Grund würde ich persönlich zum Schutz vor einer Überflutung von Unternehmen online mit nicht buchführungsrelevanten Belegen immer die manuelle Weiterleitung bevorzugen. Ich halte die Idee, den Absender der E-Mail automatisch durch DATEV informieren zu lassen, aus folgenden Gründen für nicht zielführend: - Der Absender hat vielleicht gar nichts mit DATEV zu tun - woher soll er die Anforderungen von Upload Mail kennen? - Wenn der Absender mit der automatischen Fehler-Mail nichts anfangen kann: An wen wendet er sich dann? Vermutlich an den Absender - also DATEV. Dort bekommt er mangels Beraternummer und Service-TAN keine Auskunft. DATEV verzichtet sicher auch gern auf solche Anfragen. - Welches Interesse hat ein externer Beleglieferant daran, seinen eigenen Prozess auf den internen Prozess seines Geschäftspartners abzustimmen? Bisher haben Sie drei Anhänge in einer E-Mail bekommen, jetzt verändern Sie den internen Prozess und der Absender muss auf einmal drei E-Mails schicken. Sofern dies technisch einfach umsetzbar ist, mag das auf Absenderseite akzeptabel sein. Sofern manuelle Eingriffe erforderlich sind, würde ich mich als Absender hier verweigern. Wie gesagt, m. E. ist die automatische Weiterleitung von E-Mails nach DUO per Upload Mail für die Praxis nicht flächendeckend geeignet.
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