@MeliGroße schrieb: Was mache ich denn wenn die Krankenkasse dennoch eine Berechnungsgrundlage von mir will. Muss ich die Entgeltbescheinigung dann manuell machen? Die Krankenkasse sagt, dass das vorhergehende Arbeitsverhältnis nur eine Rolle spielt wenn er auch da schon krank war. Bei mir ist der Mitarbeiter aber direkt ab dem 01.09.2022 krank und das ist auch gleichzeitig sein Eintrittsdatum. Ja, die Krankenkasse kann, wenn sie es als erforderlich betrachtet, zur Berechnung des Krankengeldes eine Meldung vom aktuellen Arbeitgeber anfordern. Das geht allerdings nicht auf elektronischem Weg, also manuell. Die KK hat sicherlich ein Formular oder sagt dir, was sie wie haben will. Siehe Punkt 3.2.4.1 Hier gibts auch noch einige Beispiele ab Seite 25.
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