Urlaub für GFB-Geringfügig beschäftigter: der MA hat 26 Tage Urlaub im Jahr und wird als Rentner ab April 2018 im gleichen Betrieb weiter beschäftigt. Ab April arbeitet er nur noch 3 Tage im Monat. Wie berechne ich den Anspruch des jenigen? Jemand eine Idee? Vielen Dank für die Hilfe
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Die 26 Tage Anspruch gehören zu einer 5- Tage-Woche ?
die 26 Tage sind für eine 5 Tage Woche. Nun arbeitet der jenige nur noch 3 Tage im Monat (3 Nächte)
Hallo,
in diesem Fall muss der individuell vereinbarte Urlaub auf die geleisteten Arbeitstage umgerechnet werden. Dies kann über folgende Formel zur Berechnung des reduzierten Urlaubsanspruchs erfolgen:
Vereinbarte Urlaubstage / Anzahl der Werktage der Firma x Arbeitstage des Teilzeitarbeitnehmers = Urlaubsanspruch in Tagen.
Weiter Informationen zum Thema Urlaubsanspruch bei Teilzeitbeschäftigten finden Sie unter Dok.-Nr.: 0410591 - Welcher Urlaubsanspruch gilt bei Teilzeit?
Freundliche Grüße
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
in dem konkreten Fall würde ich den Urlaub in zwei Stufen ermitteln:
1. Januar bis März (Vollzeit)
26 UT p.a. x 3 Monate / 12 Monate = 6,5 UT
2. April bis Dezember (Teilzeit)
26 UT p.a. x 9 / 12 x 3 AT p.M. / 21,66666 AT (bei Vollzeit) = 2,7 UT
(der Teiler 21,66666 sind die durchschnittlichen AT pro Monat bei 5-Tage-Woche, ermittelt aus 5 AT x 13 Wochen im Quartal / 3 Monate)
Spannend ist dann allenfalls noch die Frage der Rundung der Ansprüche.
Wenn man beide Abschnitte separat betrachtet, dann würden die 6,5 UT auf 7 UT aufgerundet (4/5-Rundung) und die 2,7 UT auf 3 UT, d.h. in Summe ergäbe das für das Jahr 10 UT.
Wenn man die Abschnitte zusammen rechnet, dann gäben das 9,2 UT, die auf 9 UT abzurunden wären.
Ich persönlich tendiere dabei zur separaten Betrachtung, aber das wäre sicher ein ergiebiges juristisches Analyseobjekt.
Gutes Gelingen ...
R. Hein
Wobei die Abrundung gerade von BAG in einem Fall abzugelten waren ...