Hallo,
ich habe einen Mitarbeiter, der am 28. Tag der Beschäftigung einen Arbeitsunfall hatte. Durch den Unfall, bekommt er weiter Lohnfohrtzahlung von seinem Arbeitgeber oder kürze ich raus, auf Grund der 28 Tage-Frist.
Habe jetzt schon verschiedenes gelesen und bin mir unsicher...
Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank...
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ahoi,
denn Fall hatte ich letztens auch, allerdings war es bei mir nicht der letzte Tag, sondern ein paar mehr.
In dem Fall bekommt der AN innerhalb der ersten 28 Tage Verletztengeld (bitte auch den richtigen Unterbrechungsgrund wählen!) Danach bekommt er 6 Wochen Lohnfortzahlung. Und wenn er noch länger ausfällt, danach wieder Verletztengeld.
Moin,
kurze Anmerkung noch dazu:
Wenn der Arbeitnehmer am Tag des Unfalls (teilweise) gearbeitet hat, würde das Verletztengeld erst ab dem Folgetag gezahlt, Teil-Arbeitstage werden nicht gerechnet.
In dem Fall haben Sie Entgeltfortzahlung ab dem 29. Tag der Beschäftigung und Verletztengeld nur, wenn die Beschäftigung länger unterbrochen wird. Der Ausfall am 28. Tag muss in dem Fall vom Arbeitgeber gezahlt werden, ohne dass eine Erstattung / Verrechnung erfolgt.
Sollte es allerdings z.B. ein Wege-Unfall vor Beschäftigungsaufnahme sein, gilt das von Herrn Kahl geschriebene.
Viele Grüße
Uwe Lutz