Wer behauptet denn, dass Briefe nicht unter die DSGVO fallen?? In der DSGVO steht nichts von digitaler Kommunikation, auch handschriftliche Notizen fallen unter die DSGVO! Art. 4 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck: 1.[...] 2."Verarbeitung" jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung;
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