Hallo Matti, Verstehe ich dich richtig, dass deiner Meinung nach die Einrichtung des HBCI-PIN/TAN-Zugangs nicht die optimale Lösung war und wir stattdessen direkt auf das EBICS-Verfahren hätten setzen sollen? nein. - Das würde sich erst nach einem genauen Blick auf die bisher / aktuell genutzten Verfahren des Mandanten genau beantworten lassen. Mal der Reihe nach: bei einem Mandanten den HBCI-PIN/TAN-Zugang eingerichtet, und dieser funktioniert auch einwandfrei da Zahlungen aus Unternehmen Online aktuell immer über die Banking-App freigegeben werden müssen. Diese App befindet sich jedoch auf dem Telefon der Mutter Die Freigabe in der BankingApp ist die elektronischen Unterschrift. D.h., dass mit Freigabe in der BankingApp die elektronische Unterschrift mit der Zahlungsdatei (Überweisung) verknüpft wird, damit die Zahlung überhaupt ausgeführt werden kann. Wenn also nur die Mutter Zahlungen freigeben kann, stellt sich die Frage, ob nur diese für das Konto zeichnungsberechtigt ist. Sollte es weitere Zeichnungsberechtigte für das Konto geben, müssten diese seitens der Bank auch eine entsprechende Berechtigung zur Freigabe via BankingApp haben / bekommen. Hintergrund: eine Bank ist verpflichtet, jederzeit nachweisen zu können, welcher Zeichnungsberechtigte eines Kontos zu welcher Zeit welche Zahlung autorisiert hat. Andererseits darf ein Bankkunde seine Berechtigung nicht über die BankingApp / das Smartphone eines Dritten weitergeben. Beim vorherigen Zahlungssystem hat der Mandant die Zahlungen über eine digitale Unterschrift freigegeben (er spricht dort zwar ebenfalls von HBCI, ich gehe jedoch davon aus, dass es sich eher um ein EBICS-ähnliches Verfahren gehandelt hat). Echtes HBCI arbeitet mit digitalen Unterschriften (ohne BankingApp, aber mit digitalen Schlüsseln). Möglich, dass er das mit einer HBCI-Software genutzt hat. Um die ganze Thematik für den Mandanten "aufzudröseln" wäre eigentlich die Bank (und dort jemand, der sich mit den Zugängen inkl. DATEV) auskennt, der richtige Ansprechpartner. - Vielleicht hat der Mandant bankseitig ja einen solchen!? Viele Grüße Sven
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