Guten Morgen. Der Mandant muss halt die Schätzbeiträge überweisen, die Sie ihm monatlich zur Verfügung stellen. Hier würde ich aber dringend das Lastschriftverfahren empfehlen, dann haben beide Seiten keinen Stress und die Fristen sind gewahrt. Und ja: Ich habe eigentlich alle meine Mandanten im Schätzverfahren, eben um den Druck zu verringern, der sonst um den 20. d. M. auftritt. Wenn vor dem Schätztermin abgerechnet wird, werden halt die "echten" Beiträge gemeldet, ansonsten die geschätzten. Es kann ja immer mal vorkommen, das etwas später abgerechnet wird, aus welchen Gründen auch immer... In der FiBu darauf achten, dass bei Zahlung dann immer das Konto für die Schätzungsverbindlichkeit angesprochen wird (im SKR03 = 1759); vorher entsprechend im Lohn für die Buchungsübergabe hinterlegen. Ich wünsche viel Erfolg!
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